Betriebs- und Unterhaltskosten steigen

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Die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes wird für manchen Mieter zu Mietzinssenkungen führen. Ein Senkungsanspruch besteht jedoch nicht generell, sondern nur wenn ohne die Senkung ein übersetzter Ertrag erzielt würde. Die Vermieter haben das Recht, die nachweislich steigenden Kosten für Betrieb und Unterhalt geltend zu machen. Dies wird vom Mieterverband in seiner Medienmitteilung vom 6. Dezember 2010 unterschlagen.

Untenstehende Grafik zeigt, dass die Entwicklung von Baukosten und Löhnen im Gleichschritt mit der Mietzinsentwicklung erfolgt. Die Zahlen für 2010 werden im Februar 2011 erwartet, sie dürften den Trend jedoch fortsetzen. Die für den Betrieb und Unterhalt wichtigen Handwerkerlöhne sowie die Kosten für die Hauswartung sind im betrachteten Zeitraum kontinuierlich gestiegen. In einigen für die Vermieter wichtigen Branchen, wie dem Maler- und Gipsergewerbe, war der Lohnanstieg sogar überdurchschnittlich. Neue Vorschriften im Bereich Sicherheit und Umwelt machten zudem mancherorts kostenintensive Anpassungen notwendig.

Verschiedene Analysten, wie das Immobilien-Beratungsunternehmen IAZI, gehen davon aus, dass der Mietpreisindex des BFS, Investitionen in Wohnungen und Wohnumfeld nicht ausreichend berücksichtigt und deshalb die Mietpreisentwicklung des Gesamtbestandes tendenziell überschätzt. Der Mietpreisindex ist deshalb zurzeit in Überarbeitung.

Quelle: HEV Schweiz

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