Mitbericht zur Beschaffung des Gripen (12.085 s)
In einem Mitbericht an die federführende Sicherheitspolitische Kommission befürwortet die FK mit 15 zu 9 Stimmen den Verpflichtungskredit von 3126 Millionen Franken für die Beschaffung von 22 Gripen. Die Mehrheit hält den Kauf aus sicherheits- und finanzpolitischen Gründen für richtig. Die Mittel seien vorhanden und die Notwendigkeit der Beschaffung ausgewiesen. Die Minderheit lehnt die Vorlage aus sicherheits- und finanzpolitischen Gründen ab. Lebhaft diskutiert wurden die Auswirkungen der Beschaffung. Mit 12 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) folgte die Kommission einem Antrag, der die SiK im Mitbericht darauf aufmerksam machen will, dass bei der Beschaffung des Gripen die Armee über ein Budget von 5 Milliarden Franken verfügen müsse. Nur so würden auch noch Mittel für andere notwendigen Beschaffungen zur Verfügung stehen. Die FK unterstützt damit die früheren Beschlüsse des Parlaments zum Armeebericht 2010 (10.089 s).
Die Kommission unterstützt auch das Gripen-Fondsgesetz. Ein Antrag auf Ablehnung desselben wurde nach der Diskussion zurückgezogen. Die Schaffung eines Spezialfonds verlangt gemäss Artikel 52 Finanzhaushaltgesetz eine gesetzliche Grundlage, was die Möglichkeit eines Referendums eröffnet. Ob diese Art der Finanzierung richtig sei angesichts der Tatsache, dass auf Bundesebene kein Finanzreferendum besteht, wurde intensiv diskutiert. Die FK vertritt die Auffassung, dass ein Fonds gerechtfertigt ist wegen der speziellen Situation, auch wenn Fonds ansonsten der Transparenz und Steuerbarkeit des Haushalts abträglich sind. Die FK erwartet angesichts dieser grundsätzlichen Nachteile eines Fonds, dass die Fondsrechnung des Gripen eine hohe Transparenz aufweist. Mit je 15 zu 9 Stimmen abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, der die Höhe der Einlage von 3126 Millionen Franken in Artikel 2 Absatz 1 des Gripen-Fondsgesetzes festschreiben wollte, sowie zwei Streichungsanträge zu Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b sowie Artikel 2 Absatz 3.
Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2014 (13.041 sn) und den Finanzplan 2015 – 2017
Die Finanzministerin orientierte über die Weisungen des Bundesrats für den Voranschlag 2014 und den Finanzplan 2015 – 2017 vom 13. Februar 2013 (vgl. dazu die Medienmitteilung des Bundesrates vom 13. Februar 2013). Für den Voranschlag 2014 geht der Bundesrat von einem strukturellen Saldo von 638 Millionen Franken aus, für die Finanzplanjahre 2015 und 2016 von solchen von 568 respektive 662 Millionen Franken. Damit besteht ein finanzpolitischer Spielraum von rund 1 Prozent der Ausgaben, sofern die Räte das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAPG 2014, 12.101 n) gemäss den Anträgen des Bundesrates verabschieden. Die Notwendigkeit des KAPG stand denn auch im Zentrum der Diskussion. Eine Mehrheit hält dieses für notwendig, weil nur mithilfe des KAPG in den nächsten Jahren ein strukturell ausgeglichener Haushalt und ein gewisser finanzpolitischer Spielraum vorliegt. Eine Minderheit erachtet das KAPG aufgrund des guten Abschlusses der Rechnung 2012 für nicht notwendig. Die FK wird sich an der nächsten Sitzung mit dem Eintreten auf die Vorlage befassen.
Weitere Geschäfte
Informiert wurde die Kommission über den Inhalt der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Insieme, die letzten ordentlichen Tagungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation sowie die Aussprache der Geschäftsprüfungskommissionen mit der FINMA zum Libor-Skandal (vgl. dazu die Medienmitteilung der GPK vom 21. Februar 2013). Die Kommission beauftragte ihre für das EFD zuständige Subkommission das Geschäft unter finanzpolitischen Gesichtspunkten weiterzuverfolgen. Sistiert hat die FK die Behandlung der Petition 12.2061 (NFA: 2000 Franken sind genug) der FDP.Die Liberalen des Kantons Zug. Sie will die Petition erst nach Vorlage des zweiten Wirksamkeitsberichts zur NFA behandeln.
Die Finanzkommission tagte am 28. Februar 2013 unter der Leitung ihres Präsidenten, Pirmin Schwander (SVP/SZ), in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sowie Vertreter des EFD und des VBS.
Quelle: Das Schweizer Parlament