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Untersuchung der GPK-N zu den Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung – Kommission begrüsst Massnahmen des Bundesrates

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Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) führte 2012 eine zweite Nachkontrolle zu ihrer Untersuchung betreffend die Wirkungen des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) durch. Der Bundesrat und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) informierten die Kommission über den neuesten Stand des Projekts des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zur Aufwertung des BLN. Die Kommission beurteilt die vom Bundesrat und dem Departement ergriffenen Massnahmen als positiv und im Sinne der von ihr formulierten Empfehlungen, weshalb sie nun die Arbeiten zu ihrer Untersuchung definitiv abschliesst.

Die GPK-N hat insbesondere festgestellt, dass die von ihr empfohlene Neuformulierung der Objektbeschreibungen und die Definition von gebietsspezifischen Schutzzielen per Ende durchgeführt wurden. Ausserdem haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Strassen (ASTRA), Kultur (BAK) und das BAFU eine Empfehlung zur Berücksichtigung der Bundesinventare in der Richt- und Nutzungsplanung erarbeitet[1]. Dieser Empfehlung soll bei Arbeiten in verschiedenen Sektorialpolitiken sowie in der Revision des Gewässerschutzgesetzes Rechnung getragen werden.

Die Kommission hat festgestellt, dass der partizipative Prozess mit den Kantonen hat bis anhin zwar nicht zu den erwünschten Resultaten geführt. Der Bundesrat kündete jedoch, wie von der GPK-N gewünscht, eine engere Zusammenarbeit mit den Kantonen und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf die Anhörung zur Verordnung zum BLN an. Im Weiteren ist ein Monitoringkonzept für die langfristige Beobachtung der Entwicklung des BLN in Ausarbeitung, welches eine effektive und effiziente Auswertung des Instrumentes BLN und seiner Umsetzung ermöglichen wird.

Im Jahr 2003 hatte die GPK-N im Rahmen einer Evaluation der Parlamentarischen Veraltungskontrolle (PVK) die Wirkungen des BLN untersucht. In ihrem Bericht vom 3. September 2003 hatte die Kommission fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet mit Vorschlägen, wie das BLN auf Bundesebene optimiert werden könnte (Bericht GPK-N BBl 2004 777, Bericht PVK BBl 2004 789). Der Bundesrat hatte Ende 2003 dazu Stellung genommen und sich bereit erklärt, den Empfehlungen der Kommission mehrheitlich zu folgen. Er hatte das BAFU damit beauftragt, die Empfehlungen in den nächsten sechs bis acht Jahren umzusetzen, worauf das BAFU das Projekt zur Aufwertung des BLN initiierte.

Schon bei der ersten Nachkontrolle im Jahr 2006 hatte sich die Kommission positiv zum Stand der Umsetzung der vom Bundesrat eingeleiteten Massnahmen geäussert und festgestellt, dass ihre Empfehlungen in das Projekt zur Aufwertung des BLN aufgenommen worden waren. Sie hatte damals angekündet, sich im Jahr 2012 erneut über den Stand dieses Projekts zu informieren.

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