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KVG. Teilrevision. Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung – SGK verschiebt Beratung zur Zulassungsbeschränkung

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Nachdem der Ständerat gestern die Rückweisung  des Geschäftes KVG. Teilrevision. Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung (12.092 ns) knapp abgelehnt hat, begann die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates heute Morgen die Detailberatung in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset. Sie beschloss mit 7 zu 6 Stimmen, die Beratungen an ihrer nächsten Sitzung vom 28. März 2013 fortzusetzen und bis dann insbesondere einige Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem vom Nationalrat angenommenen „Antrag Ingold“ stellen, abzuklären. Der Antrag Ingold beinhaltet, dass bei der ärztlichen Zulassung auch Personen, welche mindestens fünf Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, keinen Bedürfnisnachweis benötigen. Ein Inkraftsetzung der Revision auf den 1. April 2013 ist damit nicht möglich.

Quelle:  Das Schweizer Parlament

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