Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU – Keine Anrufung der Ventilklausel

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Anlässlich der Konsultation der Kommission durch den Bundesrat hat sich die Mehrheit der APK-N gegen eine Weiterführung der Ventilklausel gegenüber der EU-8 und gegen eine Aufrufung der Klausel gegenüber der EU-17  ausgesprochen. Sie ist der Ansicht, dass eine Anwendung dieses Instruments nicht im aussenpolitischen Interesse der Schweiz ist und befürchtet negative Auswirkungen auf die Beziehungen zur Europäischen Union. Zudem ist sie der Überzeugung, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit das geeignetere Mittel darstellen, um den bilateralen Weg der Schweiz zu stützen und negative Auswirkungen der Zuwanderung abzufedern.

Die Minderheit der Kommission befürwortet eine Anrufung der Ventilklausel, da ihrer Meinung nach die Vorteile überwiegen. Ausserdem entspreche die Anwendung des Instruments einer kohärenten Umsetzung der Versprechen, welche im Abstimmungskampf zu den bilateralen Verträgen und der Ausweiterung der Personenfreizügigkeit abgegeben wurden.

Einige Stimmen in der Kommission forderten den Verzicht auf eine Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt. Der Entscheid über die Ventilklausel liege im Kompetenzbereich des Bundesrates, dessen Handlungsoptionen nicht verfrüht eingeschränkt werden sollten. Dieses Anliegen wurde mit 19 zu 5 Stimmen abgelehnt.

Staatsvertrag zum Flughafen Zürich
Die APK-N hat sich im Rahmen eines Mitberichts zuhanden der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) mit dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den Flughafen Zürich auseinandergesetzt. Die Kommission hat mit 12 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen einem Antrag zugestimmt, welcher der KVF-N empfiehlt, auf den Staatsvertrag einzutreten, vor dessen materiellen Beratung vom Bundesrat jedoch Zusatzberichte einfordert. Diese Zusatzberichte sollen, bevor über die Vorlage entschieden wird, auf die Fluglärmverteilung in der Schweiz, auf die Sicherheitsaspekte zu den An- und Abflugverfahren, auf den Pistenausbau sowie auf den gekrümmten Nordanflug eingehen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass ein zu rascher Entscheid ein negatives aussenpolitisches Signal aussenden würde. Vielmehr soll der definitive Entscheid des Parlaments auf einer soliden und möglichst breiten Informationsgrundlage erfolgen. Dieses Abwarten hat in den Augen der Kommissionsmehrheit jedoch keine präjudizielle Auswirkung auf die Annahme oder Ablehnung der Vorlage. Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Auffassung, dass mit der Ratifikation ein lang andauernder Streit beigelegt und somit rasch Rechtsicherheit für die Zukunft geschaffen würde.

Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (12.101)
In einem Mitbericht an die Finanzkommission des Nationalrates empfiehlt die APK-N auf die vorgeschlagenen Einsparungen im Bereich des Aussennetzes zu verzichten (mit 22 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Kommission ist der Ansicht, dass die Präsenz der Schweiz im Ausland eher ausgebaut als verringert werden sollte, da diese für die Vertretung der Interessen des Landes von grosser Bedeutung ist. Bereits im Vorfeld hatte sich die Kommission gegen die Schliessung der Schweizer Vertretungen in Chicago (13.3007) und Guatemala (12.3991) ausgesprochen. Auch einer Kürzung der Mittel für die Entwicklungshilfe steht die Kommission ablehnend gegenüber (mit 15 zu 9 Stimmen). In den Augen der Mehrheit wäre dies ein Widerspruch zum beschlossenen Ziel des Parlaments, die Entwicklungszusammenarbeit auf 0.5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen.

Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des IWF (12.093 s) und CERN-Dienstleistungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (12.075 s)
Ferner ist die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates über die Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) des IWF ohne Gegenstimmen eingetreten. Die Vorlage sieht eine Verlängerung der AKV um fünf Jahre vor. Mit 12 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, der die in der Vorlage vorgesehene Entscheidungsermächtigung des Bundesrates über zukünftige Verlängerungen unterbinden wollte. Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Schliesslich ist die Kommission auf die Vorlage zum Dienstleistungsabkommen betreffend das CERN ohne Gegenstimmen eingetreten und hat sie einstimmig (mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen) angenommen.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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