12.099 Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Vertrag – Staatsvertrag im Endanflug

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In Bezug auf den Vertrag über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (12.099) hat die Kommission den Mitbericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates zur Kenntnis genommen, welche ihr beliebt machte, auf den Staatsvertrag zwar einzutreten, vor dessen materieller Beratung aber Zusatzberichte vom Bundesrat einzufordern (siehe auch Medienmitteilung der APK-N). Ähnliche Anträge wurden auch innerhalb der KVF-N gestellt. Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hat es die Kommission abgelehnt, vom Bundesrat zusätzliche Informationen einzufordern. Auch eine Sistierung der Vorlage fand mit 14 zu 10 Stimmen keine Mehrheit. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass die Fragen um die innerstaatliche Umsetzung des Vertrages (z.B. die Lärmverteilung) nicht eine Voraussetzung für dessen Annahme sein sollen und dass mit einer raschen Genehmigung ein positives Zeichen nach Deutschland gesendet werden kann. Die Minderheit hingegen ist der Ansicht, dass ein Entscheid des Parlaments nur im Wissen um die möglichen Auswirkungen erfolgen soll. Ausserdem besteht in ihren Augen aufgrund des Stillstands des Ratifizierungsprozesses in Deutschland für die Schweiz keine Eile, den Vertrag zu beraten.

Einstimmig ist die Kommission danach auf den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Vertrags eingetreten und beantragt ihrem Rat mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen ihn gutzuheissen. Trotz einer insgesamt kritischen Würdigung des Vertrags und wiederholten Hinweisen auf dessen Nachteile für die Schweiz ist die Kommission damit grossmehrheitlich der Auffassung, dass das Abkommen als Ganzes einen tragfähigen Kompromiss darstelle, langfristige Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit schaffe und einen Konflikt beende, der die Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland seit Jahren belastet.

Der Vertrag wird voraussichtlich in der Sommersession 2013 im Nationalrat behandelt.

Nach Kenntnisnahme der Vorschläge des Bundesrates in Bezug auf die langfristige Finanzierung der Strasseninfrastruktur ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass analog zum Fonds zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi) ein Fonds für die Strasseninfrastruktur (Fasi) geschaffen werden soll. Sie hat deshalb mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, der parlamentarischen Initiative Giezendanner. Schaffung eines Fasi (Finanzierung und Ausbau der Strasseninfrastruktur) (12.483 n) Folge zu geben.

Ausserdem beantragt die Kommission ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Poggia. Verfassungsgrundlage für eine ausnahmsweise Einführung von Road-Pricing in urbanen Gebieten (12.505 n) keine Folge zu geben.

Auch die parlamentarische Initiative Reimann Lukas. Unverhältnismässigkeit im Strassenverkehrsgesetz. Aufhebung des Wimpelverbots (12.493 n) fand in der KVF-N mit 16 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen keine Mehrheit.

Weiter beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, respektive 12 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen, den beiden Standesinitiativen Bern. Autobahnzubringer Emmental und Oberaargau. Aufnahme ins Nationalstrassennetz (09.303 s) und Genf. Bau einer Seeüberquerung bei Genf (11.307 s) keine Folge zu geben.

Schliesslich hat die Kommission zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (12.101) einen Mitbericht zuhanden der Finanzkommission verfasst und beantragt dieser mit 14 zu 7 Stimmen am heutigen System der indirekten Presseförderung festzuhalten.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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