Entwurf für ein Auslandschweizergesetz in Vernehmlassung

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Der Entwurf für ein „Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland, Auslandschweizergesetz (ASG)“ ist von der SPK in Folge einer parlamentarischen Initiative (11.446 Pa.Iv. Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz) ausgearbeitet worden. Er wurde einstimmig zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet, welche bis am 30. August 2013 dauert.

Das neue Gesetz soll dem Umstand Rechnung tragen, dass immer mehr Schweizerinnen und Schweizer sich längerfristig oder auch nur für einige Zeit im Ausland aufhalten. Ende 2012 waren über 700‘000 Personen als Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer angemeldet. Der Gesetzesentwurf fasst die heute in mehreren Gesetzen und Verordnungen enthaltenen und damit wenig übersichtlichen Bestimmungen zusammen, welche für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer relevant sind. So sollen im ASG insbesondere folgende Bereiche geregelt werden: Die Betreuung und Vernetzung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, ihre politischen Rechte sowie allfällige Sozialleistungen. Das EDA soll als gesetzlich vorgesehene Anlaufstelle für Schweizer Personen im Ausland bestimmt werden. Mit der Verankerung eines „Guichet unique“ nimmt die Kommission ein zentrales Anliegen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auf.

Darüber hinaus sollen auch die konsularischen Dienstleistungen der Schweiz für sich im Ausland aufhaltende Personen mit Wohnsitz in der Schweiz geregelt werden – im Einzelfall wichtige Bestimmungen, für welche heute die nötige gesetzliche Grundlage überhaupt fehlt. So ist z.B. jetzt gesetzlich festgehalten, dass der Bund Personen, welche im Ausland Opfer einer Entführung oder Geiselnahme geworden sind, Beistand leisten kann (Art. 65). Es ist auch klar geregelt, in welchen Fällen der konsularische Schutz beschränkt werden kann; so z.B.; wenn Empfehlungen des Bundes missachtet worden sind oder Personen sich fahrlässig verhalten haben (Art. 59). Schliesslich sind konsularische Dienstleistungen nicht gratis: Der Gesetzesentwurf sieht Regelungen betreffend Gebühren und Kostenersatz vor (Art. 75 und 76). Mit diesen Regelungen wird die heutige Praxis auf Gesetzesstufe verankert.

Der Entwurf für ein Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland, Auslandschweizergesetz (ASG) und der erläuternde Bericht finden sich unter folgendem Link:

http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/11-446/seiten/default.aspx

Die Kommission tagte am 13. Mai 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (GE) in Bern.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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