Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über eine Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwersteuer

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Im Rahmen der Beratung der Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» (12.074) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beschlossen, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, der das Anliegen der Volksinitiative erfüllt, indem er die Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem Gastgewerbe, das derzeit dem normalen MWST-Satz von 8 Prozent unterstellt ist, und der Take-away-Branche mit einem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent, beseitigt. Der Vorentwurf der Kommission sieht vor, einen Grossteil der Leistungen der Take-away-Branche, nämlich  zum warmen Konsum zubereitete Speisen und Getränke, welche von der Kundschaft mitgenommen werden, dem Normalsatz zu unterstellen.

Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht bis am 30. September 2013 in eine verkürzte Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf der Webseite der Bundeskanzlei (http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html) abgerufen werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) an folgende Email-Adresse zu senden: claude.grosjean@estv.admin.ch.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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