Knappes Ja zu zweiter Tunnelröhre am Gotthard

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Im Hinblick auf die anstehende Sanierung des Gotthard-Strassentunnels beantragt der Bundesrat mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (13.077 s) gesetzlich festzuschreiben, dass eine zweite Tunnelröhre gebaut werden kann, diese aber nach der Sanierung nur einspurig betrieben werden darf.
Nach Ansicht des Bundesrates soll damit der Alpenschutzartikel in der Verfassung gewahrt und eine finanziell und funktional sinnvolle Lösung gefunden werden, die auch den Anliegen des Kantons Tessin Rechnung trägt.
Nachdem die KVF des Ständerates im Oktober 2013 die Kantone und interessierte Verkehrsverbände angehört und eine erste Diskussion geführt hatte, hörte sie nun verschiedene Experten in Bezug auf die technischen und juristischen Fragestellungen der Vorlage an. Im Anschluss entschied die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass mit dem Bau einer zweiten Röhre und der anschliessenden Sanierung des bestehenden Tunnels die strassenseitige Anbindung des Tessins gewährleistet werden und die für die Schweiz und Europa wichtige Gotthard-Verbindung auch während der Sanierungszeit offen bleiben kann. Ausserdem kann nach der Fertigstellung des zweiten Tunnels die Sicherheit erhöht werden, weil ohne Gegenverkehr die Gefahr von Frontal- und Streifkollisionen gebannt wird. Zudem ermöglicht diese Variante späteren Generationen, die alle 30 bis 40 Jahre nötigen Erhaltungsarbeiten ohne Vollsperrung des Gotthardtunnels durchzuführen. Der Bau einer zweiten Röhre mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit auch aus finanziellen Gründen die langfristig sinnvollste Lösung. Durch die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet bleibt die heutige Verkehrskapazität gesetzlich garantiert und durch die Unterstellung der Vorlage unter das fakultative Referendum ist nach Meinung der Mehrheit auch die Mitsprache der schweizerischen Bevölkerung gewährleistet.

Eine Minderheit hingegen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie erhebt insbesondere Zweifel in Bezug auf die Verfassungsmässigkeit der Vorlage und macht diesbezüglich geltend, dass mit der Vorlage die physische Kapazität der Transitstrassen im Alpengebiet erhöht würde. Weiter weist sie darauf hin, dass nach der Sanierung der ersten Röhre zwangsläufig Forderungen – sowohl aus dem Inland als auch aus der EU – nach einer vollständigen Öffnung der vorhandenen Fahrspuren gestellt würden, denen auf längere Sicht wohl schwerlich widerstanden werden könnte. Eine Änderung der Verfassung ist deshalb bereits heute angezeigt, da nach dem Bau einer zweiten Röhre der politische Druck so gross sein dürfte, dass eine freie Willensbildung gemäss Art. 34 der Bundesverfassung für die schweizerische Bevölkerung kaum mehr möglich wäre.

Weiter weist die Minderheit darauf hin, dass die notwendige Sanierung des Tunnels auch ohne den vorgängigen Bau einer zweiten Röhre realisiert werden kann. Eine solche Variante mit Vollsperrung und Sommeröffnung wäre um einiges günstiger und würde die Verlagerungspolitik der Schweiz unterstützen, statt sie durch den Bau von zusätzlichen Strassenkapazitäten zu gefährden. Schliesslich kritisiert sie, dass der teure Bau einer zweiten Röhre über Jahre hinweg Mittel binden würde, die andernorts – zum Beispiel in den verkehrsüberlasteten Agglomerationen – dringender benötigt würden.
Verschiedene Rückweisungsanträge wollten den Bundesrat mit vertieften Abklärungen insbesondere zur Frage der Verfassungsmässigkeit, der Vereinbarkeit mit dem Landverkehrsabkommen mit der EU, der Mittelkonkurrenz oder einer alternativen Finanzierung beauftragen. Die Anträge wurden jeweils knapp abgelehnt. In der Detailberatung hat die Kommission keine Änderungen vorgenommen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 6 Stimmen genehmigt. Das Geschäft soll in der Frühjahrssession vom Ständerat behandelt werden.

Source: Das Schweizer Parlament

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