Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China Kommission für verbesserten Markt- zugang

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Die Mehrheit der APK-S erachtet das Abkommen mit dem drittgrössten Aussenhandelspartner der Schweiz als gelungenes Vertragswerk und schätzt seine Wirkungen für die Wirtschaft positiv ein.

Ein Antrag, der die Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrates verlangt, wurde mit 6 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Eine Minderheit fordert die explizite Aufnahme von zwingenden Menschenrechtsbestimmungen und arbeitsrechtlichen Übereinkommen im Abkommen, die Regelung eines Schiedsverfahrens auch für Arbeits- und Beschäftigungsfragen sowie wirksame Aufsichtsmechanismen für die betreffenden Vertragselemente. Zugleich soll die Schweiz gemäss Minderheit die Liberalisierung von Finanzdienstleistungen anbieten. Für die Kommissionsmehrheit kommt eine Rückweisung bereits aus Gründen der Umsetzbarkeit nicht in Frage, indem Nachverhandlungen das Abkommen ernsthaft gefährden oder zumindest massiv verzögern könnten. Hinsichtlich des zweiten Anliegens verweist sie auf die Kommissionsmotion 14.3003 der WAK-S vom 17. Januar 2014, die eine Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China fordert. Dieser Vorstoss stellt in den Augen der Mehrheit der APK-S das geeignetere politische Instrument zur Erleichterung von Finanzdienstleistungen dar.

Im Lichte dieser Erwägungen lehnte die Kommission auch die Anliegen der Petition 13.2056 ab (Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China. Zusatzabkommen oder -protokoll betreffend den Schutz der Menschenrechte).

In der vergangenen Wintersession hat sich der Nationalrat für das Freihandelsabkommen mit China ausgesprochen. Zum Vorschlag eines verwaltungsinternen Aufsichtsmechanismus für Nachhaltigkeitsbestimmungen, der im Erstrat Anlass zur Diskussion gegeben hatte, hörte die APK-S Vertreter von Alliance Sud und Economiesuisse an. Hierauf erörterte die Kommission Möglichkeiten, wie bei internationalen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen im Allgemeinen das Monitoring und der Vollzug von menschen-, arbeits- und umweltrechtlichen Bestimmungen durch die Schweiz sichergestellt werden kann. Sie wird diese Diskussion bei der Behandlung des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2013 wieder aufnehmen.

Source: Das Schweizer Parlament

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