Inhaltlich ist die UREK-N nahe bei den Entscheiden des Ständerats geblieben, der die Vorlage in der Herbstsession stark geschwächt hat. Noch in der Oktobersitzung hat die Kommission das vom Ständerat tiefer gelegte Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien wieder so angesetzt, wie es der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hat, nämlich auf zusätzlich 14’500 GWh bis zum Jahr 2035 (ohne Wasserkraft). Dieses Ziel wird mit den heute beschlossenen Massnahmen allerdings nicht erreicht.
Ausbau der Erneuerbaren wird weiter beschnitten
Insbesondere will die UREK-N wie schon der Ständerat die Befristung der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV ins Gesetz aufnehmen. Die Unterstützung für bestehende Grosswasserkraftwerke hat die Kommission bestätigt und sogar noch ausgeweitet. Dafür sollen 0,2 Rappen pro Kilowattstunde vom eigentlich für neue erneuerbare Energien reservierten Netzzuschlag abgezweigt werden. Dieses Geschenk an die Betreiber der Grosswasserkraftwerke ist unverständlich und systemfremd. «Der Clou ist, dass der Ständerat in Art. 33c Abs 3 EnG sogar eine Klausel reingeschmuggelt hat, die erlaubt, für die bestehende Wasserkraft bei Bedarf noch mehr Geld abzuzweigen – auf Kosten von Einspeisevergütungen und Einmalvergütungen» fügt SES-Projektleiter Felix Nipkow hinzu.
Effizienz wird nicht ernst genommen
Weiter hat es die Kommission verpasst, auf der Stromeffizienzseite überhaupt etwas zu beschliessen. Ohne Massnahmen in diesem Bereich wird es aber schwierig werden, die bereits beschlossenen Effizienzziele zu erreichen. Es braucht einen finanziellen Anreiz auf der Angebotsseite, um Strom zu sparen. «Es ist unverständlich, dass ausgerechnet bei der günstigsten Form von Strom – dem eingesparten Strom – keine Massnahmen ergriffen werden sollen», ist Nipkow überzeugt.
Die SES ist überzeugt, dass auch das neue Parlament für wirtschaftliche Argumente offen ist. Die Befristung der KEV ist rückgängig zu machen, es dürfen keine Gelder zweckentfremdet werden für die Finanzierung bestehender Kraftwerke (die auch ohne Unterstützung weiterlaufen würden). Und es braucht einen wirkungsvollen Anreiz für Stromeffizienz, sonst bleiben die volkswirtschaftlichen Vorteile der Energiestrategie 2050 auf der Strecke.
Quelle:
Schweizerische Energie-Stiftung
www.energiestiftung.ch