Nationalrat Wobmann – Immunität von wird nicht aufgehoben

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Nationalrat Walter Wobmann wurde vorgeworfen, am 15. März 2016 auf dem Bundesplatz Bern während der Frühjahrssession ohne Bewilligung eine Kundgebung organisiert zu haben, um die Initiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ des „Egerkinger Komitees“ zu lancieren.

Die Kommission sieht den unmittelbaren Zusammenhang mit der amtlichen Stellung und Tätigkeit von Nationalrat Wobmann als gegeben an und ist einstimmig auf das Gesuch eingetreten.

Die Kommission geht davon aus, dass es sich beim in Frage stehenden Anlass nicht um eine Kundgebung, sondern um einen nicht bewilligungspflichtigen Medientermin handelte. Sie ist deshalb der Ansicht, dass keine strafbare Handlung von Nationalrat Walter Wobmann vorliegt und hat einstimmig beschlossen die Immunität nicht aufzuheben.

Die Kommission hat am 19. September 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (FDP, TI) in Bern getagt.


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