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Kommission spricht sich für Förderung von Online-Medien aus

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Bereits in der Herbstsession 2020 hatte die KVF ihrem Rat das Massnahmenpaket unterbreitet, mit dem Antrag, die Vorlage aufzuteilen. Der Nationalrat trat zwar auf den Entwurf ein, wies ihn aber zurück an die Kommission mit dem Auftrag, ihn integral zu beraten.

Nachdem die KVF-N im letzten Quartal die Verfassungsmässigkeit der Online-Medienförderung geklärt hatte, beugte sie sich erneut über die Vorlage und konzentrierte sich insbesondere auf das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien (BFOM). Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie den maximalen Anteil der Förderleistung am anrechenbaren Umsatz bei 60% festzulegen (Art. 2 Abs. 2 BFOM). Nach Ansicht der Mehrheit sollen sich Online-Medien möglichst am Markt finanzieren und nicht längerfristig von Subventionen abhängig werden. Eine Minderheit hingegen will dem Bundesrat und dem Ständerat folgen und den maximalen Anteil bei 80% festsetzen. Sie ist der Meinung, dass kleinere Medienanbieterinnen nur mit diesem höheren Anteil kostendeckend Online-Inhalte produzieren können. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission ausserdem für die Beibehaltung der so genannten Holding-Klausel in Artikel 3 des neuen Gesetzes ausgesprochen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass damit ein Ausgleich zwischen den grossen Verlagshäusern und den kleineren Medienanbieterinnen geschaffen und einer noch stärkeren Konzentration entgegengewirkt werden kann. Die Minderheit beantragt, diesen Artikel zu streichen. Sie weist darauf hin, dass auch grössere Medienunternehmungen mit mehreren Online-Angeboten zur Angebotsvielfalt beitragen und diese Klausel daher sachlich nicht gerechtfertigt ist. Weiter beantragt die KVF ihrem Rat mit 17 zu 7 Stimmen die Aufnahme einer Bestimmung, wonach während einer gewissen Startphase auch Online-Medienunternehmen unterstützt werden sollen, die noch keinen Mindest-Nettoumsatz vorweisen.

Mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat es die Kommission abgelehnt, das neue Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien (BFOM) aus der Vorlage zu streichen. Da Online-Medien für die Informationsbeschaffung der breiten Bevölkerung eine immer wichtigere Rolle spielen, stellt deren Förderung aus Sicht der Mehrheit ein unverzichtbares Instrument dar, um auch in Zukunft eine intakte Medienlandschaft zu garantieren. Eine Minderheit hingegen lehnt das neue Gesetz ab, da es aus ihrer Sicht einen unnötigen Eingriff in einen gut funktionierenden Markt darstellt.

Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch

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