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Sicherung der Finanzmarktstabilität: Der Bundesrat begrüsst und unterstützt die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

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Parlamentsgebäude: Drei Eidgenossen
Parlamentsgebäude: Drei Eidgenossen

Heute hat die UBS bekannt gegeben, dass sie bereit ist, die Credit Suisse zu übernehmen. Der Bundesrat begrüsst diesen Schritt als wichtigen Beitrag zur Stabilität des Finanzmarktes. Um die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Credit Suisse bis zur Umsetzung der Übernahme sicherzustellen und die Kosten für die Schweizer Volkswirtschaft zu reduzieren, hat der Bundesrat zusätzliche Liquiditätsmassnahmen beschlossen.

  • Erstens hat der Bundesrat die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die SNB der Credit Suisse zusätzliche Liquiditätshilfen gewähren kann. Konkret hat der Bundesrat für diese zusätzlichen Liquiditätshilfen ein Konkursprivileg geschaffen. Die SNB erhält dadurch die notwendige Sicherheit, um der Credit Suisse substanzielle zusätzliche Liquidität zur Verfügung stellen zu können.
  • Um die Credit Suisse mit jederzeit ausreichend Liquidität zu versorgen, hat der Bundesrat zweitens entschieden, der SNB darüber hinaus eine Ausfallgarantie für Liquiditätsdarlehen zu gewähren. Beide Massnahmen erfolgten gestützt auf die Art. 184 und Art. 185 der Bundesverfassung (Notrecht).

Diese Massnahmen ergänzen die bereits bestehenden Instrumente der SNB zur Stärkung der Liquidität von Banken; zu diesen bestehenden Instrumenten zählt namentlich die übliche Liquiditätshilfe in Notfällen (ELA, Emergency Liquidity Assistance). Die Massnahmen erachtet der Bundesrat als die geeignetste Lösung, um das Vertrauen der Märkte in die Credit Suisse und den Schweizer Finanzplatz zu stärken. Sowohl in den USA als auch in der EU und im Vereinigten Königreich bestehen vergleichbare Instrumente.

Um allfällige Risiken für die UBS zu reduzieren, spricht der Bund der UBS zudem eine Garantie im Umfang von 9 Milliarden Franken zur Übernahme von potenziellen Verlusten aus bestimmten Aktiven, die die UBS im Rahmen der Transaktion übernimmt, sofern in Zukunft allfällige Verluste eine bestimmte Schwelle überschreiten sollten.

Der Bundesrat hat der Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte einen dringlichen Verpflichtungskredit beantragt. Diesem Verpflichtungskredit hat die Finanzdelegation heute Sonntag, 19. März 2023, zugestimmt.

Mit den getroffenen Massnahmen wurde sichergestellt, dass die SNB der Credit Suisse im Bedarfsfall umfassend Liquidität zur Verfügung stellen kann. Für den Bezug der Liquiditätshilfen gelten strenge Voraussetzungen. Zudem wird der Bundesrat gemäss Artikel 10a des Bankengesetzes auch Massnahmen im Bereich der Vergütungen anordnen.

Der Bundesrat hat Vorkehrungen getroffen, um die Risiken für den Bund so klein wie möglich zu halten. So muss die Credit Suisse dem Bund und der SNB je eine Risikoprämie, dem Bund für die Bereitstellung der Ausfallgarantie eine Bereitstellungsprämie sowie der SNB einen Zins entrichten. Zusammen mit dem Konkursprivileg resultiert daraus ein geringes Ausfallrisiko für den Bund.

Die bestehenden und neu zur Verfügung stehenden Liquiditätshilfen der Nationalbank genügen, zusammen mit den bei der Credit Suisse vorhandenen Liquiditätsreserven, um die Liquidität der Credit Suisse umfassend zu gewährleisten. Mit diesem Massnahmenpaket bekräftigt der Bundesrat seine Bereitschaft, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Einleger und die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz zu schützen.

Quelle:
Schweizerische Eidgenossenschaft – Der Bundesrat
www.admin.ch

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