Humanitäre Hilfe für den Nahen Osten: Finanzdelegation bewilligt dringlichen Kredit von 86 Millionen Franken

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Das Schweizer Parlament
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Aufgrund der zahlreichen Katastrophen in diesem Jahr (Erdbeben in der Türkei, in Syrien, Marokko und Afghanistan, Überschwemmungen in Libyen, weltweite Hungerkrise) sind die finanziellen Mittel für die humanitäre Hilfe fast vollständig ausgeschöpft. Angesichts der unvorhergesehenen, schweren Krise im Nahen Osten beantragte der Bundesrat der Finanzdelegation (FinDel) daher einen dringlichen Kredit von 86 Millionen Franken, damit die Schweiz rasch angemessene humanitäre Hilfe für die betroffenen Menschen leisten kann. Die Finanzdelegation hat die beantragten Mittel am 7. November 2023 freigegeben.

Der Bundesrat erinnerte am 1. November 2023 daran, dass das humanitäres Völkerrecht im bewaffneten Konflikt im Nahen Osten unbedingt eingehalten werden muss, und beantragte, zusätzliche Mittel für humanitäre Hilfe vor Ort bereitzustellen.

Dazu unterbreitete der Bundesrat den Finanzkommissionen (FK) eine Nachmeldung zum Nachtrag II zum Voranschlag 2023 (23.042). Gleichzeitig ersuchte er die Finanzdelegation (FinDel), einen dringlichen Nachtragskredit in Höhe von 86 Millionen Franken zu bewilligen, um die Mittel für die humanitäre Hilfe in Israel, im Besetzten palästinensischen Gebiet und in den Nachbarländern aufzustocken.

Die FinDel hat neben der Rechtmässigkeit, Notwendigkeit und Dringlichkeit des bundesrätlichen Antrags auch die Angemessenheit der beantragten Summe eingehend geprüft. Vor der Beschlussfassung hat sie eine Aussprache mit dem Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), der Direktorin der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und dem Leiter der Abteilung Finanzen des EDA geführt.

Gestützt auf die ihr vorliegenden Unterlagen und die mündlich erhaltenen Informationen hat die FinDel die Dringlichkeit anerkannt und den Betrag von 86 Millionen Franken freigegeben.

Die Mittel sind für die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Vereinten Nationen sowie anerkannte schweizerische und internationale Nichtregierungsorganisationen bestimmt, die im humanitären Bereich tätig sind.

Der dringliche Kredit wird der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet. Die Finanzkommissionen werden sich demnächst im Rahmen der Arbeiten zum Nachtrag II zum Voranschlag 2023 mit dem vom Bundesrat beantragten Nachtragskredit von 86 Millionen Franken befassen.


Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch

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