Das Schweizer Parlament: Mehr Spielraum beim Bauen nach innen

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Das Schweizer Parlament
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Die UREK-N will den Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten erleichtern. Entsprechend beantragt sie eine Öffnung der Bewilligungskriterien. Damit ergeben sich neue bauliche Optionen für die Innenentwicklung des Siedlungsraums.

Mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hat die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) die Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) angenommen. Die Vorlage betrifft in erster Linie das Bauen in Lärmgebieten und die Sanierung von Altlasten. Der Kommission ist es ein Anliegen, die Interessen an der Siedlungsentwicklung nach innen und am Lärmschutz aufeinander abzustimmen. Die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen sollen klar definiert werden, um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen (Art. 22). Nachdem der Ständerat weitgehende Lockerungen beschlossen hat, schlägt die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen eine angepasste Formulierung vor: Erleichterungen sollen zwar möglich sein, wenn eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird oder ein ruhiger privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht. Die Kommission verlangt aber, dass in beiden Fällen mindestens ein lärmempfindlicher Raum pro Wohnung über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. In allen anderen Fällen sollen die Grenzwerte mindestens an je einem Fenster in der Hälfte der lärmempfindlichen Räume eingehalten werden müssen. Die Kommission ist überzeugt, dass so ein Gleichgewicht zwischen innerer Verdichtung und Lärmschutz erreicht wird.

Die Minderheit beantragt, die sogenannte Lüftungsfensterpraxis im Gesetz zu verankern: Die Immissionsgrenzwerte sollen an einem Fenster pro lärmempfindlicher Raum eingehalten werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen wäre eine Reduktion auf die Hälfte der Räume möglich. Aus Sicht der Minderheit kann nur so ein angemessener Lärmschutz gewährleistet werden. Weitere Minderheiten verlangen weniger Ausnahmemöglichkeiten bei den Anforderungen an die Baubewilligungen oder möchten die Lärmreduktion an der Quelle verstärken.


Keine Spezial-Grenzwerte für fluglärmbelastete Gebiete
In Bezug auf den Fluglärm unterstützt es die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen wie der Ständerat, die bisherigen Vorschriften beizubehalten. Die Minderheit fordert einen spezifischen Fluglärm-Grenzwert, um trotz Fluglärmbelastung eine Siedlungsentwicklung nach innen zu ermöglichen. Eine weitere Minderheit beantragt, beim Bauen in fluglärmbelasteten Gebieten die Voraussetzungen für Ausnahmen zu verschärfen.

Was die Ausscheidung von Bauzonen und Änderungen von Nutzungsplänen (Art. 24) betrifft, ist die Kommission mit dem Bundesrat einverstanden. Sie grenzt einzig den Begriff «Verkehrsanlagen» auf Strassen ein – zugunsten der Flughäfen. Eine Minderheit verlangt, den Gemeinden mehr Kompetenzen für betriebliche Massnahmen zur Reduktion des Lärms zu geben.

Mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschied die Kommission, bei der Temporeduktion auf Strassen die bestehenden Regelungen beizubehalten. Eine Minderheit beantragt, die Anforderungen für die Begrenzung von Höchstgeschwindigkeiten zu verschärfen.




Quelle:
Das Schweizer Parlament
parlament.ch

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