Geschäftsprüfungskommissionen: Schlussbericht zur Inspektion über die Finanzmarktkrise und die Datenübergabe der UBS an die amerikanischen Behörden erscheint anfangs Juni / Ablehnung einer PUK zum jetzigen Zeitpunkt

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Die GPKs haben an ihrer heutigen Sitzung den Auftrag an ihre gemeinsame Arbeitsgruppe bestätigt, das Behördenverhalten bei der Bekämpfung der Finanzkrise sowie bei der Übergabe von Kundendaten der UBS an die USA zu untersuchen. Im Rahmen einer zeitlich beschränkten Verzichtsplanung bündeln die Kommissionen ihre Ressourcen, um Anfang Juni 2010 die Resultate ihrer Untersuchung präsentieren zu können. Im März wird die Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten vorlegen, wobei dieser aus Verfahrensgründen noch keine Resultate enthalten kann.

Je ein Antrag zur Unterstützung der Empfehlung der WAK-N i.S. Einsetzung einer PUK zum jetzigen Zeitpunkt wurde in der jeweiligen GPK abgelehnt; in der GPK des Nationalrates erfolgte die Ablehnung mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, in der ständerätlichen GPK mit 10 zu einer Stimme ohne Enthaltung. Diese Beschlüsse beider GPKs wurden damit begründet, dass der Abschluss der Arbeiten der GPKs sinnvollerweise abzuwarten sei, bevor über die Einsetzung einer PUK entschieden wird.

Die Mehrheit beider Kommissionen war der Ansicht, dass es aus sachlichen Gründen und angesichts der bereits geleisteten Arbeiten der GPKs zumutbar sei, mit dem Beschluss über die Einsetzung einer PUK bis Anfang Juni 2010 zuzuwarten. Die GPKs haben ihre Untersuchung im letzten Frühling begonnen und seither schon 26 Anhörungen und 13 Sitzungen abgehalten.

Eine PUK müsste ihre Untersuchung von vorne beginnen und alle Untersuchungshand-lungen selber und die bereits erfolgten somit erneut vornehmen, da sich ihre Verfahrensvorschriften von denen der GPKs unterscheiden.

Die Beschlüsse der GPKs, ihre Inspektion fortzuführen, wurden durch den Entscheid des Bundesrates vom 20. Januar 2010, den Informationsbegehren der Arbeitsgruppe der GPKs nachzukommen, ermöglicht.

Das Sekretariat wird die einverlangten Unterlagen ausgehändigt erhalten. Der Präsident und der Vize-Präsident der Arbeitsgruppe werden gemeinsam mit den zuständigen Personen ihres Sekretariats zuhanden der Arbeitsgruppe die erhaltenen Unterlagen des Bundesrates auswerten und aufbereiten.

Im Weiteren wurde auch berücksichtigt, dass die FINMA den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Januar 2010 an das Bundesgericht weiter gezogen hat und somit ein letztinstanzlicher Entscheid zur Rechtmässigkeit der Massnahmen der FINMA in den kommenden Monaten zu erwarten ist.

Die Kommissionen haben am 21./22. Januar 2010 unter der Leitung von Frau Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi (SP, GE), Präsidentin der GPK-N, und Herrn Ständerat Claude Janiak (SP, BL), Präsident der GPK-S, in Montreux getagt.

Bern, 22. Januar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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