Die GPK-N hat die Entstehung der Berechnungsgrundlage der Mindestquote in der beruflichen Vorsorge untersucht. Sie kommt zum Schluss, dass die zur Mindestquote erlassenen Verordnungen den Willen des Gesetzgebers nicht verletzten. Der Bundesrat schöpfte jedoch den vorhandenen gesetzlichen Spielraum zugunsten der Lebensversicherer bis an den Rand aus.…
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