Archiv für 10. Oktober 2007

Marktkommentar: Die Notenbanken vor dem Sündenfall?

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Wir erinnern uns: Der ehemalige US-Notenbankchef Greenspan hatte mit dem Platzen der Technologieblase am 4. Januar 2001 einen bisher kaum dagewesenen Zinssenkungszyklus begonnen. Die Zinsen wurden von 6.5% auf 1% im Jahre 2003 gesenkt. Das hat ihm jetzt die Kritik eingebracht, massgeblichen Anteil an der aktuellen Kreditkrise zu haben. Denn die massive Hypothekarverschuldung derjenigen US-Haushalte, die sich eine Hypothek eigentlich gar nicht leisten können („subprime mortgages“), wäre ohne die tiefen Zinsen gar nicht zustanden gekommen. Nach der jüngsten Zinssatzsenkung durch den Nachfolger Greenspans – Ben Bernanke – kamen erneut Befürchtungen auf, dass durch die Zinssenkungen massiv Geld in die Wirtschaft fliessen könnte und so der Keim zu neuen Übertreibungen an den Finanzmärkten gelegt werden könnte.
In der Tat hat die US-Notenbank die Wirtschaft in der Vergangenheit öfters „reflationiert“, das heisst durch tiefe Zinsen viel Liquidität in den Wirtschaftskreislauf gegeben. Nebst der aktuellen Krise kann auf die frühen 80er Jahre verwiesen werden oder auf den ersten Irakkrieg Anfang der 90er Jahre, wo massive Zinssenkungen die Wirtschaft stimulierten und in der Folge jeweils die Saat zu neuen Übertreibungen gelegt wurde. Im ersten Fall war es der Börsenkrach 1987, im zweiten die Technologieblase Ende der 90er Jahre.

Diesmal allerdings erscheinen solche Befürchtungen verfrüht. Zum einen hat die Notenbank die Zinsen in einem Umfeld fallender Inflationsraten und einer sich abkühlenden Konjunktur gesenkt. Zudem erwarten wir nur noch eine, höchstens zwei Zinssenkungen bis Ende kommenden Jahres. Sollte das Fed entgegen dieser Erwartungen die Zinsen stärker senken, wäre die nächste Blase an den Finanzmärkten jedoch vorprogrammiert. Dies könnten dann Rohwaren und die Emerging Markets sein.
Im aktuellen Umfeld empfehlen wir nach wie vor ein moderates Übergewicht an Aktien, da sich mit Ausnahme der Banken die Unternehmensgewinne sehr gut entwickeln. Im Obligationenbereich empfehlen wir weiterhin unsere Fonds, welche eine sehr hohe Bonität aufweisen, was zurzeit besonders wertvoll ist.

Dr. Thomas Steinemann
Chefstratege der Vontobel-Gruppe
+41 (0)58 283 78 44

Quelle: Vontobel-Gruppe

Mehr Effizienz für die Halbleitertechnologie

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Unseren Energieverbrauch aus erneuerbaren Quellen zu decken, gilt als ein Ausweg aus der globalen Energie- und Klimakrise. Dafür bietet sich das Sonnenlicht geradezu an. In genau einer Stunde und sechs Minuten liefert es so viel Energie, wie die Welt im Jahr 2006 nutzte. Mit Hilfe von Solarzellen, die aus Halbleitern aufgebaut sind, wird ein Bruchteil davon eingefangen und in Elektrizität verwandelt. «Fällt der Begriff Halbleiter, dann denkt jeder an Chips für Laser und Computer, an optische und elektronische Finessen», sagt Johann Michler, Leiter der Empa-Abteilung «Mechanics of Materials and Nanostructures» in Thun. «Dabei sind es Werkstoffingenieure und Maschinenbauer, die Meisterleistungen bei der Herstellung vollbringen». Zum Beispiel aus einem Siliziumkristall von der Grösse eines Felsblocks mit einem Meter Kantenlänge Scheiben zu schneiden, die nur ein viertel Millimeter dick sind. Oder aus solch hauchdünnen Scheiben kleine perfekte Chips zu sägen.

Mehr Oberfläche aus einem Block
Trotz vieler neuer Ansätze, die alternativ zur Siliziumtechnologie entwickelt werden, arbeitet die Industrie bislang fast ausschliesslich mit dem grauen Gold, entweder als amorphes oder kristallines Silizium. Beim Arbeiten mit dem höherwertigen Monokristall besteht die Herausforderung darin, aus dem Siliziumblock möglichst viele Scheiben in kürzester Zeit zu sägen, bei minimalem Abfall. Die Säge, die dafür zum Einsatz kommt, ist ein hauchfeiner Draht, der mehrfach um den Siliziumblock gewickelt wird und so etliche Scheiben gleichzeitig schneidet. Wie lässt sich nun mehr Oberfläche aus einem Block erhalten? Indem die Scheiben dünner geschnitten werden, lautet die Antwort der Empa-Forscher.
«Wollen wir diesen Prozess optimieren, müssen wir verstehen, was beim Schneiden passiert», sagt Kilian Wasmer, der das Solarzellen-Projekt betreut. Denn Ausschuss beim Schneiden von Silizium geht schnell ins Geld; 250 Franken kostet ein Kilogramm des Materials. Silizium ist spröde und beim Sägen entstehen feinste, etwa 20 Mikrometer tiefe Risse auf der Oberfläche. Bei den herkömmlichen Scheiben, die 300 Mikrometer dick sind, werden diese Risse auf beiden Seiten abgeätzt. Daher beträgt der Sägeausschuss bisher insgesamt rund 30 Prozent.

Kosten senken durch weniger Ausschuss
Wollen die Forscher die Scheiben dünner machen, müssen sie auch dafür sorgen, dass die Mikrorisse kleiner werden. Eine Verringerung der Risstiefe um die Hälfte, also auf rund 10 Mikrometer, wäre bereits «ein grosser Schritt» so Wasmer. Er und sein Kollege Adrien Bidiville erforschen nun für den Industriepartner HCT, den Hersteller der sogenannten Multidrahtsäge, wie diese Risse entstehen. Dazu erfassen sie zunächst Parameter beim Schneiden, etwa die Grösse der Partikel auf dem Schneiddraht oder die Geschwindigkeit, mit der geschnitten wird. Dann führen sie anhand der ermittelten Daten Modellexperimente durch. Mit Hilfe einer feinen Diamantspitze, dem Nanoindentor, ritzen die Forscher Mikrorisse in die Siliziumscheiben und beobachten deren Entstehung und Ausbreitung minutiös unter dem Elektronenmikroskop. Erst wenn alle Schritte ausgewertet sind, kann Wasmer ein Konzept für die Optimierung erstellen. «Die wirtschaftliche Bedeutung wird beträchtlich sein», ist er sicher. «Immerhin lässt sich ein Drittel der Kosten einsparen.»

Neues Know-how für den Industriepartner
Ein ähnliches KTI-Projekt hat Michlers Team gerade beendet, so erfolgreich, dass es von der Förderagentur für Innovation in ihrem Jahresbericht als «Success Story» gekürt wurde. Auch dabei ging es um Risse, allerdings nicht in Siliziumscheiben für Solarzellen, sondern in mikroskopischen Bauteilen für Laser. Diese werden aus Galliumarsenid-Scheiben, so genannten Wafers, herausgeschnitten. Sie sind mit einer Breite und Höhe von jeweils 300 Mikrometer und einer Länge von zwei Millimeter so winzig, dass 40 Stück in ein einziges Karo eines Rechenblocks passen. Und mit 150 US-Dollar pro Bauteil so teuer, dass auch hier Ausschuss unerwünscht ist. Doch genau der fiel beim Industriepartner Bookham Switzerland AG, einem Hersteller von Laserdioden, immer dann an, wenn beim Spalten der Galliumarsenid-Wafer die Kanten nicht spiegelglatt gerieten. Bei den Dimensionen der Laser führen schon Verklumpungen einzelner Galliumarsenid-Moleküle zu Unebenheiten, die den perfekten Schnitt zunichte machen. Auch bildeten sich Nanorisse beim Ritzen der Wafer.

Vom Technologietransfer profitieren beide Seiten
Michler und Wasmer untersuchten in einer speziellen Nanospaltapparatur, wie die Risse beim Ritzen des Wafers entstehen. Wie sie es derzeit für das Solarzellenprojekt tun, gingen sie in drei Schritten vor. «Die Lösung des Problems», sagt Michler, «bestand darin, nicht mehr zu ritzen. Stattdessen haben wir die Diamantpyramide wie einen Keil in den Wafer gedrückt und ihn dann gebrochen.» Der Industriepartner war beeindruckt. Er konnte dadurch seine Waferspaltmethode optimieren. Als generöses Dankeschön durfte Michlers Abteilung die von Bookham für das Projekt zur Verfügung gestellten Geräte behalten; Instrumente im Wert von einer halben Million Franken. Der Gerätepark kommt weiteren Nanomechanik-Projekten zugute.

Adresse für Rückfragen:
Dr. Johann Michler, Mechanics of Materials and Nanostructures, Tel. +41 33 228 46 05, johann.michler@empa.ch
Dr. Kilian Wasmer, Werkstofftechnologie, Tel.+41 33 228 29 71, kilian.wasmer@empa.ch

Quelle: Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mehr Internet-Tempo: Swisscom erhöht VDSL-Bandbreiten

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Höhere Bandbreiten für die Datenübertragung von multimedialen Inhalten sind im Markt immer mehr gefragt. Swisscom Fixnet Wholesale erhöht deshalb die VDSL-Profile per 12. November 2007:

Kundensegment Profile (herunterladen
/heraufladen)
Profile ab 12. November 2007(herunterladen
/heraufladen)
Privatkunden Max. 15’000/1’000 kbit/s Max. 20’000/1’000 kbit/s
Geschäftskunden Max. 12’000/2’000 kbit/s 16’000/2’000 kbit/s
Max. 16’000/4’000 kbit/s 20’000/4’000 kbit/s

Das neue Max. 20’000/1’000 kbit/s-Profil ist bei mehr als 75% der Schweizer Haushalte verfügbar, rund die Hälfte dieser Kunden profitiert von der vollen Bandbreite. Die Bandbreitenerhöhung erfolgt zwischen dem 12. und 16. November 2007 automatisch. Die bestehenden VDSL-Kunden der Internet Service Provider brauchen nichts zu unternehmen.

Im Sommer 2007 führte Swisscom Fixnet Wholesale die ersten VDSL-Angebote für den Privat- und Geschäftskundenmarkt ein. VDSL gilt als Nachfolger von ADSL und ist die Zukunftstechnologie im Breitbandgeschäft.

Hohe Nutzung dank intensivem Wettbewerb zwischen den Infrastrukturen
Im internationalen Vergleich kommt der Schweiz mit der aktuellen Breitbandnutzung eine führende Rolle zu. Die sehr hohe Nutzung ist auch auf den intensiven Wettbewerb alternativer Infrastrukturen mit konkurrierenden Kabelnetzbetreibern in unserem Land zurückzuführen. Swisscom Fixnet Wholesale verkauft ihre DSL-Angebote in der ganzen Schweiz seit Jahren über ein Netz von rund 30 Internet Service Providern, die im Dienstewettbewerb stehen. Das Gesamtangebot umfasst einschliesslich der VDSL-Profile eine umfassende Palette von Breitbandlösungen entlang den Bedürfnissen der Privat- und Geschäftskunden.

Quelle: Swisscom AG

One Workplace: der konvergente, betreute Arbeitsplatz für Geschäftskunden

Mittwoch, 10. Oktober 2007

One Workplace ist bereits in der Grundausstattung für die Standard-Office-Nutzung eingerichtet: Ein Tischrechner oder Notebook, Microsoft Office Professional und die Standortvernetzung mit Internetzugang sind die Basis. Sie kann mit spezifischer Unternehmenssoftware individuell angepasst werden. Auf den Arbeitsplatz abgestimmte Optionen wie Bildschirme und Druckerlösungen, E-Mail und mobiler Datenzugriff sowie die gesamte Telefonie für Mobilfunk, Festnetz und Voice over IP (VoIP) erlauben einfaches und effizientes Arbeiten.

Service aus einer Hand – reduzierte IT-Kosten
One Workplace wurde entwickelt, damit Unternehmen ihre ICT-Kosten senken und überschaubar halten können: Die Idee ist, Service aus einer Hand zu bieten – und nicht nur Telekommunikations-Lösungen, sondern auch IT-Basis-Dienstleistungen zu betreuen. OWP ist deshalb von Anfang an als Managed Service ausgelegt. Swisscom wartet den Arbeitsplatz, installiert im Hintergrund notwendige Software-Updates und leistet den Support für die Anwender. Der Kunde hat für seine gesamten Wünsche bezüglich Telefonie und Arbeitsplatz nur noch einen Ansprechpartner – ein grosser Vorteil im Alltag.

One Workplace wurde für Geschäftskunden mit 30 bis 250 IT-basierten Arbeitsplätzen gestaltet – eine Zielgruppe von ungefähr 6700 Unternehmen in der Schweiz mit ca. 500’000 IT-Arbeitsplätzen. Mit der flexiblen Basis für Unternehmens-Software ist OWP beispielsweise für Rechtsanwalts- und Architektenbüros, Bau- und Lebensmittel-Unternehmen und Maschinenbaufirmen se! hr gut geeignet. Wo mehr spezielle Software-Lösungen eingesetzt werden, arbeitet Swisscom mit den Partnern zusammen, die solche Unternehmen schon heute betreuen. Das ist zum Beispiel in den Bereichen Industrie, Handel, Transport, Druckereien und Verlage der Fall.

Das günstigste OWP-Angebot liegt bei CHF 220 pro Monat und Arbeitsplatz. Die genauen Preise sind abhängig von der Zahl der Arbeitsplätze und der Standorte sowie von den zusätzlich gewählten Modulen.

Urs Schaeppi, CEO Swisscom Solutions: ‚In der zunehmend komplexeren Welt der ICT werden Managed Services immer wichtiger. Denn Anbieter wie wir können die Kenntnisse ihrer Spezialisten bündeln. So können wir die Leistungen günstiger erbringen als reine Telekommunikations- oder IT-Dienstleister oder als ein Unternehmen, das selber allen Anforderungen gerecht werden will.‘

Dieses einzigartige, konvergente Angebot ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit der Experten von Swisscom Solutions und ! Swisscom IT Services. Mit rund 70’000 betreuten elektronischen Arbeitsplätzen hat Swisscom eine grosse Erfahrung und gehört bereits heute zu den grössten Anbietern von Managed Workplace Services in der Schweiz.

Quelle: Swisscom AG

Weko genehmigt Zusammenschluss der SWX, SIS und Telekurs nur unter Auflagen

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Der Zusammenschluss zwischen SWX Group als Betreiberin der Schweizer Börse SWX und der virt-x, SIS Group als Abwicklungsgesellschaft für Börsentransaktionen und Telekurs Group als Anbieterin diverser Finanzdienstleistungen kann aus kartellrechtlicher Sicht vollzogen werden. Die vorläufige Prüfung durch die Weko ergab jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Zusammenschluss der drei Gemeinschaftsunternehmen der Schweizer Banken neue Möglichkeiten zur Marktabschottung und Diskriminierung von potenziellen Wettbewerbern schafft. Dies könnte die bisherige Marktstellung der Gemeinschaftsunternehmen verstärken.

Aus diesem Grund hat die Weko Auflagen angeordnet. Es handelt sich um Verpflichtungen, welche dem Ansatz des European Code of Conduct for Clearing and Settlement folgend eine Öffnung der nationalen Finanzmarktinfrastruktur durch die folgenden Prinzipien garantieren soll: Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zuganges und der Interoperabilität zwischen Wettbewerbern, Wahlfreiheit der Banken und Händler im Rahmen der Börsenabwicklung, Herstellung von Preistransparenz und Entbündelung von Produkten und Dienstleistungen. Die Auflagen garantieren weiterhin eine offene Architektur der Finanzmarktinfrastruktur sowie den freien Zugang zum Börsenhandel und zur Abwicklung von Börsentransaktionen sowohl auf der Stufe des Clearing als auch des Settlement. Allfällige aufsichtsrechtliche Problemstellungen werden hingegen durch die Eidgenössische Bankenkommission EBK geprüft.

Quelle: Wettbewerbskommission

Weko bewilligt die Fusion Nestlé – Henniez

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Die Unternehmen Nestlé und Henniez sind beide in den Bereichen Mineralwasser, kohlensäurehaltige Getränke einschliesslich Eistee und Fruchtsäfte tätig.In diesen Bereichen und besonders im Bereich des Mineralwassers wird nach dem Zusammenschlussvorhaben ausreichende Konkurrenz vorhanden sein:

  • Es sind grosse Unternehmensgruppen vorhanden, die ihre eigenen Produkte durch den Distributionskanal, der auf den Konsum vor Ort abzielt, an Hotels, Restaurants, Cafés, Kantinen und andere Abnehmer vertreiben können.
  • Im Distributionskanal Detailhandel, der auf den Heimkonsum abzielt, verfügen die grossen Händler über verschiedene Mineralwassereigenmarken.
  • Zudem ist der Eintritt ausländischer Mineralwassermarken aus Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien in den Schweizer Markt als wahrscheinlich zu beurteilen.

Die vorläufige Prüfung hat keine Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ergeben. Dementsprechend hat die Weko das Zusammenschlussvorhaben genehmigt und verzichtet auf die Eröffnung einer Untersuchung.

Quelle: Wettbewerbskommission

Internationaler Tag gegen die Todesstrafe

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Die Sicherheit der Menschen zu garantieren, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Behörden und Regierungen haben die Pflicht, die Menschen so weit wie möglich vor Gewalt, Kriminalität, Krieg, inneren Konflikten und natürlich auch vor Verletzungen der Menschenrechte zu schützen.

Das Recht auf Leben ist DAS Grundrecht der Menschheit. Wird es nicht respektiert, so werden definitionsgemäss auch die anderen Rechte nicht beachtet. Wie kann ein Staat als Garant der menschlichen Sicherheit glaubwürdig bleiben, wenn er über Leben und Tod entscheiden darf? Sicher muss ein Gericht bei schweren Verbrechen hohe Strafen aussprechen können. Für die Todesstrafe gibt es aber keine Rechtfertigung. Es gibt keine Beweise, dass sie abschreckend wirkt. Sie ist unmenschlich, da ein Justizirrtum nie 100-prozentig ausgeschlossen werden kann. Mit der Anwendung der Todesstrafe läuft der Staat Gefahr, zum Mörder zu werden. Aus all diesen Gründen muss die Todesstrafe abgeschafft werden. Sämtliche Mitgliedstaaten des Europarats haben sich dazu verpflichtet. Das Recht auf Leben ist aber ein universaler Wert, ein Recht, das von allen Regierungen unserer Erde geschützt werden muss.

Der Kampf gegen die Todesstrafe gehört zu den obersten Zielen unserer Menschenrechtspolitik. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Debatten gegen die Todesstrafe, die in den internationalen Organisationen wie der UNO, dem Europarat und der OSZE stattfinden. Sie unterstützt Nichtregierungsorganisationen im Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe. In ihren bilateralen Beziehungen führt die Schweiz ausserdem mit zahlreichen Ländern Gespräche über die Problematik der Todesstrafe.

Einige Staaten sind nicht bereit, auf die Todesstrafe zu verzichten. Deshalb bedarf es international weiterer Überzeugungsarbeit. Das beste Mittel dazu sind der Dialog und die aktive Verbreitung unserer Ansichten. Der Welttag gegen die Todesstrafe ist dafür ein wichtiger Anlass. Ich möchte die in der «Weltkoalition gegen die Todesstrafe» («World Coalition against the Death Penalty») zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen und den Europarat dazu beglückwünschen, dass sie den 10. Oktober zum Welttag gegen die Todesstrafe erklärt haben. Ein solcher Tag trägt dazu bei, die internationale Aufmerksamkeit zu wecken. Solange Menschen zum Tode verurteilt werden und in manchen Staaten Gesetze die Todesstrafe vorsehen, muss ihre Abschaffung zuoberst auf der Prioritätenliste der internationalen Menschenrechtspolitik stehen.

Ich danke den Verantwortlichen des Europarats und der Europäischen Union sowie den Vertreterinnen und Vertretern ihrer Mitgliedstaaten. Sie haben am 9. Oktober in Lissabon zu einer internationalen Konferenz gegen die Todesstrafe zusammengefunden. Diese Konferenz, die vom portugiesischen EU-Vorsitz mit der Unterstützung der Europäischen Kommission organisiert wird, gibt uns die Möglichkeit, das Engagement Europas für eine Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt erneut zu bekräftigen. Sie wird ausserdem zu einem weltweiten Moratorium aufrufen.

Adresse für Rückfragen:
Presse- und Informationsdienst
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 31 53
Fax: +41 (0)31 324 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch

Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Weizen und Triticale vorsichtig einsetzen

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Bei grösseren Getreidesammelstellen verteilt über die ganze Schweiz wurden mittels Stichproben von Sammelposten 242 Proben der folgenden Getreidearten erhoben: Gerste, Futterweizen, Triticale und Hafer.

Ungünstige Auswirkung der feuchten Witterung im Juli 2007
Im Juli dieses Jahres hat, im Gegensatz zum vergangenen Jahr, die feuchte Witterung die Schimmelbildung begünstigt. Sie breitet sich auf Getreide sehr rasch aus. Während ihrer Entwicklung produzieren die Schimmelpilze verschiedene giftige Substanzen, die Mykotoxine. Unter unseren klimatischen Bedingungen sind bei den untersuchten Getreidearten Deoxynivalenol, Zearalenon und das T-2 Toxin bei Hafer die bedeutendsten Mykotoxine. Die Verfütterung von Futtermitteln, die mit Mykotoxinen kontaminiert sind, können in erster Linie negative Auswirkungen auf das Wachstum von Jungtieren sowie die Fruchtbarkeit von Zuchttieren haben. Bei der Fütterung dieser besonders empfindlichen Tiere ist Vorsicht geboten.

Unbedeutende Gehalte in der Gerste
Keine der 65 analysierten Gerstenproben wies einen Deoxynivalenol-Gehalt von mehr als 1 mg/kg auf. Alle Gehalte an Zearalenon lagen unter 0,1 mg/kg. Die gefundenen Gehalte an Deoxynivalenol und Zearalenon sind in diesem Jahr ohne Bedeutung. Gerste kann folglich betreffend der Mykotoxine ohne Einschränkung in der Tierfütterung eingesetzt werden.

Unterschiedliche Kontamination bei Futterweizen
Von den 78 analysierten Futterweizenproben, teils von Futterweizensorten, teils von ausgewachsenem Brotgetreide, wiesen 24 Deoxynivalenol-Gehalte von mehr als 1 mg/kg auf. Dennoch lagen nur 2 Werte leicht oberhalb von 3 mg/kg. Ein massiver Anteil solchen Weizens in einer Ration kann besonders bei Schweinen zu Verdauungsstörungen führen. Das Vorkommen von Zearalenon im Weizen ist als sehr schwach zu bezeichnen, bis auf zwei Chargen, in welchen der Zearalenon-Gehalt bei mehr als 0,1 mg/kg lag.

Vorkommen von Fusarien
Bestimmte Chargen, die nicht Teil der Erhebung waren, wurden bei der Annahme in den Sammelstellen aufgrund des Vorhandenseins von rosa gefärbten Körnern, bedingt durch die Fusarien, entweder abgelehnt oder isoliert. Bei der Analyse dieser isolierten Chargen wurden Deoxynivalenol-Gehalte von deutlich mehr als 3 mg/kg festgestellt, ebenso wie Zearalenon-Gehalte, die ganz klar über 0,1 mg/kg lagen. Solche Chargen sollten nur mit äusserster Vorsicht und auf der Basis der Empfehlungen von ALP (siehe Tabelle) in der Fütterung eingesetzt werden. Bei starker Kontamination wäre es sogar angebracht, solche Chargen zu entsorgen.

Triticale in Schweinerationen möglichst nicht mit Weizen kombinieren
Von 61 untersuchten Proben von Triticale lagen die Gehalte von 13 Proben bei mehr als 1 mg/kg. In keiner einzigen Probe wurden 3 mg/kg überschritten. Die Zusammensetzung der Futterration, namentlich für Schweine, kann bei einem grossen Anteil von solcher Triticale in Kombination mit Weizen vor allem zu Verdauungsproblemen führen. Das Vorkommen von Zearalenon lässt sich als schwach bezeichnen, ausser bei 2 Proben, welche Gehalte von deutlich mehr als 0,1 mg/kg aufwiesen.

T-2-Toxin in Hafer
Wie in den Vorjahren sind die Mengen an Deoxynivalenol und Zearalenon in den 38 analysierten Haferproben unbedeutend. In 9 der untersuchten Proben wurden jedoch T-2 Toxin-Gehalte von mehr als 0,2 mg/kg festgestellt. Dieses Mykotoxin könnte bei einem grossen Haferanteil in der Ration insbesondere von Schweinen, Geflügel und Pferden zu verschiedenen Störungen führen (Immundefizienz, Erbrechen, Durchfall etc).

Schlussfolgerung
Die Mykotoxinkontamination erwies sich in der Erhebung von ALP bei Weizen, Triticale und Hafer als relativ hoch. Bei der Verfütterung dieser Getreide ist vor allem in der Schweinefütterung eine gewisse Vorsicht geboten. Ausserdem ist es ratsam, die Empfehlungen von ALP bezüglich der Maximalwerte in der Gesamtration zu befolgen (siehe Tabelle).

Tabelle: Maximalwerte für Deoxynivalenol, Zearalenon und T-2 Toxin in der Ration (88% TS) (Synthese verschiedener Empfehlungen: Kommission der Europäischen Gemeinschaft, U. S. Food and Drug Administration)

Adresse für Rückfragen:
Beat Bucheli
Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP
Tioleyre 4
1725 Posieux
Tel.: 026 407 72 13
E-Mail: beat.bucheli@alp.admin.ch

Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft

Zahlreiche Massnahmen gegen die Jugendgewalt ergriffen

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Das Problem Jugendgewalt ist seit Ende der 1990er Jahre auf mehreren Ebenen angegangen worden. Um die Koordination der laufenden Bestrebungen zu verbessern, hat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) am 29. Juni 2007 den Entwurf zu einem Bericht Jugendgewalt in die Konsultation geschickt, der eine Problemanalyse vornimmt. Zudem wurden für die Bereiche Polizei, Strafverfolgung, Strafvollzug und Migration verschiedene konkrete Massnahmen vorgeschlagen. Diese Beschränkung auf vorwiegend repressive Vorkehrungen ergibt sich aus der Zuständigkeit des EJPD in den Bereichen Integration und Sicherheit. Für die Umsetzung der Massnahmen sind das Bundesamt für Justiz, das Bundesamt für Migration oder das Bundesamt für Polizei verantwortlich.

Auch im neuen Ausländergesetz, das voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, sind präventive Elemente zur Vorbeugung von Gewalt durch eine verbesserte Integration enthalten. So soll zum Beispiel ein früherer Familiennachzug sicherstellen, dass Jugendliche noch einige Jahre in der Schweiz ausgebildet werden und so einen besseren Zugang zur Erwerbstätigkeit gewährleisten. Im Weiteren hat der Bundesrat Ende August 2007 über 40 Integrationsmassnahmen beschlossen, welche unter der Leitung des Bundesamtes für Migration departements- und ämterübergreifend erarbeitet wurden.

Bezüglich der Forderung nach zusätzlichen Polizeibeamten ist der Grundsatz der kantonalen Polizeihoheit zu beachten.

Die Aussage der CVP, der Vorsteher des EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, habe keine effektiven Massnahmen gegen die Jugendgewalt ergriffen, ist deshalb nicht zutreffend. Ungeachtet dessen steht ausser Frage, dass der Jugendgewalt nur mit einer Kombination aus präventiven und repressiven Massnahmen wirksam begegnet werden kann und dass die zuständigen Behörden und Privaten bei deren Umsetzung partnerschaftlich zusammenarbeiten müssen. Der erste Schritt hierzu besteht darin, das Problem Jugendgewalt offen zu diskutieren. Entsprechend ist das EJPD erfreut, dass die Parteien die zunehmende Jugendgewalt als ernst zu nehmendes Problem anerkennen.

Adresse für Rückfragen:
Informationsdienst EJPD, Tel. +41 (0)31 322 18 18

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Schweiz und Frankreich vertiefen Polizei-Zusammenarbeit

Mittwoch, 10. Oktober 2007

Das revidierte Abkommen regelt Fragen der gegenseitigen Unterstützung bei Grossereignissen, Katastrophen oder schweren Unglücksfällen, so unter anderem den Informationsaustausch, die Koordination gemeinsamer Massnahmen, aber auch die Entsendung von Einsatzkräften (Ordnungseinheiten und Spezialeinheiten). Diese Kräfte werden in jedem Fall der operationellen Kontrolle und Führung der territorial zuständigen Behörden unterstellt.

Zudem bringt das revidierte Abkommen einen präziseren Rahmen für die grenzüberschreitende Observation und die Nacheile. Schliesslich ermöglicht es auch eine bessere Bekämpfung von Strassenverkehrsvergehen.

Mit dem revidierten Abkommen wird das bestehende Abkommen von 1998 ersetzt. Bevor es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden. Dessen ungeachtet wird im nächsten Sommer ein allfälliger Einsatz von französischen Polizei-Einheiten («Police nationale» und «Gendarmerie nationale») zu Gunsten der EURO 2008 in der Schweiz möglich sein, auch für den Ordnungsdienst. Innenministerin Alliot-Marie und Bundesrat Blocher haben sich darauf in einem Briefwechsel verständigt, der sich auf das bestehende Abkommen stützt.

Am Rande des Treffens in Paris wurden auch Fragen der Terrorismusbekämpfung und der Stand der Dinge in der Umsetzung des Schengen-Vertragswerkes durch die Schweiz erörtert.

Adresse für Rückfragen:
Sascha Hardegger, Informationsdienst EJPD, +41 (0)31 322 18 18

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement