Kommission will wie Nationalrat Zuschlag erhöhen

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Die Kommission hat am Dienstag die Beratung der Vorlage zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (WRG) und des Energiegesetzes (EnG) (08.445 s Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen [UREK-S]) abgeschlossen. Bevor sie die Vorschläge des Nationalrates zur Änderung der im Energiegesetz vorgesehenen Regelung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) im Einzelnen prüfte, hörte sie sich Vertreter der betroffenen Kreise an. Dabei informierte sich die Kommission insbesondere über die Situation der Energiegrossverbraucher und die künftigen Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Gelegenheit zur Stellungnahme hatten u. a. die Konferenz der Gebirgskantone und die Kantonale Energiedirektorenkonferenz.

Die Kommission sprach sich mehrheitlich dafür aus, die Änderungen des WRG wie vom Nationalrat vorgesehen mit jenen des EnG zu verknüpfen. Sie beantragt, den Zuschlag zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung gemäss Beschluss des Nationalrates auf maximal 0,9 Rp. pro kWh zu erhöhen (Gesamtdeckel). Artikel 7a Absatz 4 EnG, der regelt, wie die Summe der Zuschläge auf die verschiedenen Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien verteilt wird – und wie viel davon die Photovoltaik höchstens beanspruchen darf – (Teildeckel), will sie allerdings nicht aufheben. Ausserdem beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, an der heutigen Regelung, wonach den Energiegrossverbrauchern ein Teil des Zuschlags rückerstattet wird, festzuhalten. Nach eingehender Diskussion sprach sich die Kommission dagegen aus, die Regelung der Einspeisevergütung so zu ergänzen, dass ein Teil der Zuschläge für die Forschung zu verwenden ist. Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession 2010 in den Ständerat.

Die Kommission hat am 16. Februar 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (RL/ZG) und teils im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 17. Februar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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