Übergangslösung beim CO2-Gesetz

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Mit einer Anpassung des CO2-Gesetzes soll erreicht werden, dass die Schweiz auch noch ab 2022 ein Reduktionsziel hat, weiterhin eine Kompensationspflicht bei Treibstoffen gilt und Zielvereinbarungen für Unternehmen möglich bleiben. Die vom Nationalrat bereits beratene Vorlage ist als schlanke Übergangslösung bis Ende 2024 konzipiert. Bis dann soll eine neue, umfassendere CO2-Gesetzesvorlage zum Ziel geführt werden.

Die Kommission unterstützt es, für die Jahre 2022 bis 2024 ein jährliches Reduktionsziel von 1,5 Prozent gegenüber 1990 mit einem Inlandanteil von mindestens 75 Prozent festzulegen. Weiter begrüsst sie die Möglichkeit, dass der Bundesrat den Kompensationssatz bei fossilen Treibstoffen in Zukunft gestützt auf die Entwicklung der Verkehrsemissionen festlegen kann. Die Kommission weicht nur in einem Punkt vom Nationalrat ab: Sie will nicht, dass auf Gesetzesstufe definiert wird, dass im Bereich der Zielvereinbarungen die Leistungsaufträge mit den bestehenden Agenturen verlängert werden müssen. Die Kommission betont, dass das aktuelle System auch ohne diese beschaffungsrechtlich problematische Bestimmung bis Ende 2024 Bestand haben wird.

Schliesslich hat die Kommission die Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes in Angriff genommen. Sie hat die verschiedenen Felder, bei denen Handlungsbedarf besteht, analysiert und die Herausforderungen identifiziert. Sie wird die Arbeiten an der Vorlage an den kommenden Sitzungen rasch vorantreiben.

Die Kommission hat am 21./22. Oktober 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP/GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Arosa getagt. An dieser Auswärtssitzung im Kanton des Präsidenten konnte sich die Kommission auch mit den Gemeindebehörden und einer Vertretung der Regierung des Kantons Graubünden austauschen.

Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch

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