HEV Schweiz erfreut über Kommissionsentscheid zum Zweitwohnungsbau

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Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerates hat dies in ihrer Sitzung vom 26. April 2010 beschlossen. Konkret soll ein ausgewogenes Verhältnis von Erst- und Zweitwohnungen durch eine Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) erreicht werden.

Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Der von der Initiative vorgeschlagene Verfassungsartikel würde klar über das Ziel hinausschiessen. Die Initianten fordern, dass innert zweier Jahre nach Inkrafttreten der Verfassungsänderung der Gesamtbestand an Zweitwohnungen einer jeden Gemeinde auf höchstens zwanzig Prozent zu beschränken ist. Die Initiative würde in der Umsetzung grosse Schwierigkeiten und viel Verwaltungsaufwand provozieren. Die mit der Umsetzung des RPG beauftragten Stellen auf Kantons- und Gemeindestufe verfügen über die bessere Übersicht zu den im Zweitwohnungsbau tatsächlich drängenden Fragen und können Massnahmen praxisnäher beschliessen als der Bund.

Bei der nun von der Kommission einstimmig bevorzugten Variante, einer Revision des RPG, handelt es sich um die flankierenden Massnahmen, die zur Abschaffung der Lex Koller ausgearbeitet wurden. Für den HEV Schweiz ist es wichtig, dass im Gegenzug mit diesen flankierenden Massnahmen, die nicht zuletzt aus staatspolitischen Gründen fragwürdige Lex Koller auch tatsächlich aufgehoben wird. Dies wäre ein gutes Signal für die Eigentümer und den Schweizer Immobilienmarkt.

Quelle: HEV Schweiz

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