Bundesrat will Eigenmietwert abschaffen – Mehrbelastung für Wohneigentümer

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Die heutige Eigenmietwertbesteuerung wird nach wie vor in breiten Kreisen als unbefriedigend erachtet. Die steuerliche Situation ist dem Erhalt sowie der Förderung der breiten Streuung des Wohneigentums abträglich. Der HEV Schweiz hat daher am 23. Januar 2009 die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ eingereicht. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und will ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Aufgrund der Vernehmlassung soll der Gegenvorschlag leicht verbessert werden, indem auf die verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer zumindest teilweise verzichtet wird.

Es mutet aber nach wie vor äusserst seltsam an, einer Volksinitiative zur Förderung des Wohneigentums auf dem Weg der Wohneigentumsbesteuerung einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der statt zu einer steuerlichen Entlastung zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Wohneigentümer führt. Trotz dem weit verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum, ist die Wohneigentumsquote der Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor sehr tief. Der im Gegenvorschlag vorgesehene Systemwechsel (Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung) würde zu einer Umverteilung zulasten der Wohneigentümer führen. Neuerwerber sind auf Hypothekarkredite angewiesen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene massive Beschränkung des Schuldzinsabzuges hätte namentlich für Wohneigentümer, die sich ihr Eigentum nur mit hohen Hypothekarkrediten leisten können, gravierende Mehrbebelastungen zur Folge. Dies ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel. Es gilt zu bedenken, dass zurzeit die Hypothekarzinsen immer noch auf einem extrem tiefen Niveau sind. Bei einem Anstieg der Zinsen (pro memoria: im Jahre 1992 war der variable Hypothekarzins der Kantonalbanken bei 7%) würden etliche stark verschuldete Wohneigentümer – ohne den heutigen Schuldzinsabzug – steuerlich arg in Bedrängnis geraten.

Verfehlt ist nach Ansicht des HEV Schweiz auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung des Unterhaltsabzugs. Investitionen für den Unterhalt von Privatliegenschaften dienen der Substanzerhaltung und kommen auch der Öffentlichkeit zu gute. Einerseits fördern sie die Bauwirtschaft und sind damit volkswirtschaftlich sinnvoll. Andererseits tragen sie zu einem positiven Landschafts- bzw. Städtebild bei. Es rechtfertigt sich daher, Unterhaltsabzüge auch beim Wegfall der Eigenmietwert-Besteuerung in einem beschränkten Umfang zum Abzug zuzulassen.

Position des HEV Schweiz
Der HEV hält uneingeschränkt an seiner Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ fest. Die Volksinitiative des HEV Schweiz ist eine ausgewogene Lösung. Die geltende Wohneigentums-Besteuerung wirkt sich für die einzelnen Eigentümer sehr unterschiedlich aus, je nachdem wie hoch diese verschuldet sind. Eine Änderung des Steuersystems darf nicht einzelne Eigentümerkategorien gegenüber heute schlechter stellen. Die HEV-Initiative fordert daher keine generelle Abkehr vom geltenden System. Die geltende fiskalische Belastung der Wohneigentümer mit einem fiktiven Einkommen (Eigenmietwertbesteuerung) beeinträchtigt jedoch das schuldenfreie Wohneigentum als Altersvorsorge, weil schuldenfreie Eigentümer steuerlich bestraft werden. Daher fordert der HEV Schweiz mit seiner Volksinitiative ein Wahlrecht für einen Systemwechsel bei Erreichen des AHVAlters.

Eidgenössische Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“
Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ will das schuldenfreie Wohneigentum fördern. Diese sinnvolle Form der Altersvorsorge soll unterstützt und nicht durch die Aufrechnung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen steuerlich bestraft werden. Durch die vorgesehene Wahlmöglichkeit soll die ungerechte Benachteiligung der verantwortungsbewussten Wohneigentümer im Rentenalter abgeschafft werden, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun mit einem gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren Einkommen auskommen müssen. Es soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen im Rentenalter ermöglicht werden.

Quelle: HEV Schweiz

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