Kommission will indirekten Gegenentwurf

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Mit 15 zu 11 Stimmen stimmt die Kommission dem Beschluss der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zu einer Kommissionsinitiative für einen indirekten Gegenentwurf ( 10.443 ) zu. Wie ihre Schwesterkommission ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass detaillierte aktienrechtliche Bestimmungen nicht in die Bundesverfassung aufgenommen werden sollten.

Als Konsequenz dieses Beschlusses beantragt die Kommission – ebenfalls mit 15 zu 11 Stimmen – dem Nationalrat, die Behandlungsfrist der Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ ( 08.080 ) um ein Jahr, d. h. bis zum 26. August 2011, zu verlängern. Dies hat der Ständerat bereits beschlossen. Die Kommissionsminderheit beantragt, die Frist nicht zu verlängern. Sie ist der Meinung, dass der vom Nationalrat eingeschlagene Weg des direkten Gegenentwurfes weiterverfolgt werden soll, und erachtet das vom Ständerat eingeschlagene Vorgehen als Verzögerungstaktik.

Die Kommission hat am 2. Juni 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP, ZH) und in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf getagt.

Bern, 2. Juni 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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