Unterstützung für das Modell der WAK-Ständerat

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1. Bekämpfung der Auswüchse bei den Vergütungen (08.523, 09.4089, 10.3351, 10.460)

Nachdem die ständerätliche Schwesterkommission in der vergangenen Woche eine Kommissionsinitiative eingereicht hatte, die auf eine gesellschaftsrechtliche Lösung der Problematik von sehr hohen Vergütungen zielt, hat die Kommission diesem Beschluss mit 14 zu 12 Stimmen zugestimmt. Sie unterstützt den Grundsatz, dass Vergütungen ab drei Millionen nicht länger als Lohn, sondern als Beteiligung am Unternehmensgewinn im Sinne von Art. 677 OR gelten sollen. Als solche würden diese der Genehmigung durch die Generalversammlung unterliegen. Zudem könnten Vergütungen, die diesen Betrag übersteigen, nur ausbezahlt werden, falls die Unternehmung tatsächlich Gewinn ausweist.

Die Kommission begrüsst beim Vorschlag ihrer Schwesterkommission insbesondere die damit verbundene Kompetenzausweitung für die Aktionäre, die das Mitspracherecht des Kapitalgebers und damit des Risikoträgers verbessert.

Hingegen hat die Kommission mit 18 zu 8 Stimmen zwei in der vergangenen Sommersession vom Ständerat angenommene Motionen (09.4089, 10.3351) abgelehnt, die eine rein steuerrechtliche Bekämpfung von Vergütungen vorsehen. Ebenso hat die Kommission mit 18 zu 8 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative Carobbio Guscetti (08.523), welche zusätzlich die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abgangsentschädigungen als Unternehmensaufwand begrenzen will, keine Folge zu geben.

2. Bauspar-Initiativen (09.074, 10.459)

Die WAK-S verabschiedete an ihrer Sitzung vom 22. Juni 2010 eine Kommissionsinitiative (10.459) zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zu den Volksinitiativen «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen». Diese Kommissionsinitiative lehnt sich inhaltlich an die erste Volksinitiative an.

Die WAK-N hat sich mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung für diese parlamentarische Initiative ausgesprochen. Sie befürwortete schon bei der Behandlung der beiden Volksinitiativen das Prinzip des Bausparens und teilt die Auffassung der ständerätlichen Kommission, dass der Initiativinhalt auf Gesetzes- und nicht auf Verfassungsstufe zu regeln ist. Mit einem indirekten Gegenentwurf könnten die Initianten auch bewogen werden, ihre Volksinitiativen zurückzuziehen.

Mit ihrer Zustimmung gibt die WAK-N ihrer Schwesterkommission grünes Licht für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs. Die WAK-S wird sich an ihrer Sitzung vom 26. August mit diesem Geschäft befassen.

Mit 16 zu 10 Stimmen hat sich die Kommission zudem dafür ausgesprochen, dass die WAK-S aus der Volksinitiative «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen» die Bestimmung übernimmt, wonach auch Bausparprämien sowie Beiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien von den Steuern befreit werden. Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hingegen lehnte sie es ab, der WAK-S zu beantragen, die Steuerbefreiung auf Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 100’000 Franken zu beschränken.

Schliesslich fordert die Kommission die Verwaltung auf, einen Bericht zu verfassen über die nach geltendem Recht bestehende Möglichkeit, für den Erwerb von Wohneigentum Mittel aus der 2. Säule zu verwenden. Die Kommission will in Erfahrung bringen, ob das Bausparen oder andere Modelle wie Genossenschaftswohnungen oder gemeinnützige Wohnungen sich nicht besser für die Wohneigentumsförderung eignen als die Verwendung von Vorsorgegeldern aus der 2. Säule, welche Wohneigentümer mit bescheidenem Einkommen bei der Pensionierung in ernsthafte finanzielle Verlegenheit bringen könnte.

3. Parlamentarische Initiative Bigger. Freiwillige Lebendviehschau in regionalen Schlachthöfen (09.491)

Die Initiative verlangt, dass sich Schlachthöfe, die ausschliesslich für die Inlandverwertung tätig sind und kein Fleisch exportieren, von der Pflicht der Lebendviehschau befreien lassen können. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 13 zu 10 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. In der Meinung der Kommissionsmehrheit ist die lückenlose Schlachttieruntersuchung für die Lebensmittelsicherheit und das Tierwohl von grossem Nutzen. Ausserdem würden Erleichterungen für Betriebe, die nicht für den EU-Markt produzieren, die für den Export von Fleisch und Fleischerzeugnissen erreichte Gleichwertigkeit mit der EU gefährden. Dies wäre insbesondere für diejenigen Tierbestandteile problematisch, die in der Schweiz heute kaum mehr verarbeitet werden (z.B. Häute). Die Minderheit ist der Ansicht, dass es sich bei der lückenlosen Lebendviehschau um einen für viele kleine Betriebe völlig übertriebenen Kontrollmechanismus handelt.

4. Parlamentarische Initiative Bigger. Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz (09.510)

Die Initiative will die auf Anfang 2010 beschlossene Aufhebung des Artikels 26 im Landwirtschaftsgesetz rückgängig machen. Dieser Artikel 26 gab dem Bundesrat die Möglichkeit, die Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte mit Beiträgen zu unterstützen. Bis die erneute Aufnahme eines solchen Artikels ins Gesetz erfolgt ist, hat der Bundesrat gemäss Text der Initiative die Förderung des Viehexportes sicherzustellen. Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die WAK-N, dieser Initiative Folge zu geben. Die Mehrheit argumentiert, dass das Problem des eingebrochenen Milchpreises massive Folgen für den Nutz- und Zuchtviehmarkt hat und dass Ausfuhrunterstützungen zur Förderung der einheimischen Landwirtschaft daher weiterhin notwendig sind. Ausserdem ist die Mehrheit der Ansicht, dass Exportbeiträge im Gleichschritt mit der EU und nicht im Alleingang abgebaut werden sollen. Die Minderheit hingegen ist der Meinung, dass eine Wiedereinführung von Ausfuhrbeihilfen für Zucht- und Nutzvieh den bisherigen Entscheiden des Parlaments widersprechen und mit Blick auf aktuelle und künftige Verhandlungen in Bezug auf die Aussenwirtschaft ein falsches Signal senden würde.

5. Standesinitiativen zu Lebensmittelimporten aus ökologisch und sozial inakzeptabler Produktion (08.301, 08.307, 08.320, 08.326, 09.311)

Die Kantone Jura, Neuenburg, Genf, Freiburg und Waadt haben fünf Standesinitiativen eingereicht, in denen sie ihre Sorge über den Import von Lebensmitteln aus sozial und ökologisch unhaltbaren Produktionsbedingungen zum Ausdruck bringen. Sie fordern deshalb vom Bund ein Engagement bei den Verhandlungen mit der WTO und der EU, eine Deklarationspflicht hinsichtlich der sozialen Bedingungen und der Nachhaltigkeit der Produktion sowie ein Verbot für jene Produkte, die nicht unter diesen Standards produziert wurden.

Der Ständerat hat am 17. Juni 2010 mit 22 zu 7 Stimmen entschieden, allen fünf Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) brachte dem Anliegen der Kantonsinitiativen Verständnis entgegen. Eine Mehrheit wies aber darauf hin, dass die Schweiz sich bereits auf verschiedenen Ebenen für nachhaltige Produktionsbedingungen engagiert und dass die herrschenden Probleme weniger eine Frage der bestehenden nationalen und internationalen Vorschriften als des Vollzuges vor Ort sind, auf den die Schweiz hingegen keinen Einfluss nehmen kann. Die Kommission beantragt deshalb ihrem Rat mit 11 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen, allen fünf Standesinitiativen keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, den Initiativen Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass die fünf Kantone auf Probleme hinweisen, denen Rechnung getragen werden muss.

Um das Anliegen des schweizerischen Engagements auf internationaler Ebene dennoch aufzunehmen, hat die Kommission mit 22 zu 2 Stimmen eine Kommissionsmotion beschlossen, welche den Bundesrat damit beauftragt, sich im Rahmen internationaler Handelsverträge (insbesondere WTO) dafür einzusetzen, dass Umwelt- und Sozialnormen einen vergleichbaren Stellenwert erhalten wie der Abbau von tarifären Handelshemmnissen. Ausserdem hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Kommissionspostulat eingereicht, das dem Bundesrat den Auftrag erteilt, Möglichkeiten zur Verbesserung der Konsumenteninformation zu prüfen mit dem Ziel, den Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung besser gerecht zu werden. Dabei soll der Entwicklung der staatlichen Labels in der EU Rechnung getragen werden.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Hansruedi Wandfluh (SVP, BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 28. und 29. Juni 2010 in Bern getagt.

Bern, 29. Juni 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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