Waffeninitiative – Kommission beantragt Ablehnung

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Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt mit 9 zu 3 Stimmen, die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» (09.098 n) abzulehnen. In den Augen der Kommissionsmehrheit bietet das heutige Waffengesetz bereits genügend Schutz vor Waffenmissbrauch. Im Bereich der Armeewaffen begrüsst die Kommissionsmehrheit die getroffenen Massnahmen und erinnert daran, dass sie den Verzicht auf die Abgabe von Taschenmunition ausserhalb der Dienstzeiten angeregt hatte. Sie ist der Ansicht, dass diese Massnahmen ausreichen und die öffentliche Sicherheit mit der Annahme der Initiative nicht signifikant verbessert werden könnte. Vielmehr würde dadurch das Gleichgewicht gefährdet, das zwischen dem Bestreben, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, und der militärischen Notwendigkeit, die Waffe zu Hause aufzubewahren, gefunden worden ist. Eine Minderheit ist der Meinung, dass die Aufbewahrung der Dienstwaffe zu Hause nicht mehr gerechtfertigt ist und die öffentliche Sicherheit mit einem zentralen Waffenregister bedeutend erhöht werden könnte. Der Ständerat wird dieses Geschäft in der Herbstsession beraten. Der Nationalrat hat am 18. Juni 2010 mit 103 zu 66 Stimmen beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Den Entscheid Rüstungsprogramm 2010 (10.028 s) wird die Kommission am 6. September treffen.

Die SiK-S beantragt einhellig, der Immobilienbotschaft VBS 2010 (10.027 n) zuzustimmen. Ihrer Meinung nach stehen diese Bauvorhaben (9 Projekte und ein Rahmenkredit mit einer Gesamtsumme von 398 Millionen Franken) sowohl im Einklang mit dem Armeebedarf als auch mit dem Finanzplan des Bundes. Die SiK-S begrüsst es, dass der Schwerpunkt auf die Verbesserung der Logistik- und der Ausbildungsinfrastruktur gesetzt wird. In ihren Augen ist die Umsetzung dieser Vorhaben unabhängig von den Kurskorrekturen, die bei der Armee in Zukunft vorgenommen werden könnten. Sie beantragt zudem, eine Motion des Nationalrates (10.3346 n) anzunehmen, die das VBS beauftragt, soweit wie möglich Solar- und Geothermieanlagen vorzusehen. Das VBS kann diese Anlagen selber erstellen und betreiben oder mittels Contracting einem Partner zur Verfügung stellen.

Die Kommission nahm Kenntnis von dem vom VBS Mitte Juni 2010 letztmals aktualisierten Bericht « Herausforderungen des Bevölkerungsschutzes ». Dieser Bericht listet die in Zusammenarbeit mit den kantonalen Vertretern des Bevölkerungs- und Zivilschutzes bestehenden Probleme auf und präsentiert erste Lösungsansätze. Die aktuelle Situation befriedigt die Kommision nicht. Insbesondere ist die Rolle des Bundes zu überprüfen, der heute auf die blosse Koordination reduziert ist. Sie möchte die Ergebnisse der vom VBS-Vorsteher ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe abwarten, in der Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen über die künftige Ausgestaltung des Bevölkerungsschutzes diskutieren. Der Bericht dieser Arbeitsgruppe wird für Mitte 2011 erwartet. Danach wird die SiK entscheiden, in welchem Masse sie selber aktiv wird.

Abschliessend nahm die SiK-S Kenntnis vom Bundesratsbericht zur Strategischen Führungsübung 09 . Die Kommission begrüsst diese Übungen, da mit ihnen das Krisenmanagement des Bundes realitätsnah getestet werden kann. Eine häufigere Durchführung dieser Übungen ist in ihren Augen wünschenswert. Die Übung 2009 zeigte drei Schwächen auf: ungenügende Antizipation der Auswirkungen von bundesbehördlichen Entscheiden, das Fehlen gemeinsamer Führungsinfrastrukturen und die ungenügende Berücksichtigung der internationalen Dimension.

Die Kommission hat am 16. und 17. August 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Bruno Frick (CVP, SZ) und teils in Anwesenheit des VBS-Vorstehers, Bundesrat Ueli Maurer, und der Bundeskanzlerin Corina Casanova in Bern getagt.

Bern, 18. August 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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