Schutz und Nutzung der Gewässer – Entwurf zur Änderung der Gewässerschutzverordnung überzeugt nicht

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Die Kommission wurde auf ihr Ersuchen zu den Entwürfen zur Änderung mehrerer Verordnungen konsultiert. Diese Änderungen wurden aufgrund der Revision des Gewässerschutzgesetzes (07.492) erforderlich, welche am 11. Dezember 2009 als Gegenvorschlag zur Renaturierungsinitiative (07.060) beschlossen worden war. Die Kommission stellte fest, dass der Entwurf zur Änderung der Gewässerschutzverordnung (GSchV) nicht in allen Punkten den Ratsbeschlüssen entspricht. Mit 16 zu 7 Stimmen verlangt sie, ihn u. a. dahingehend zu ändern, dass der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gilt, dass für einen Verlust solcher Flächen Ersatz zu leisten ist, und dass für Betriebseinschränkungen Abgeltungen ausserhalb des landwirtschaftlichen Rahmenkredits vorzusehen sind. Die Kommission erinnert zudem daran, dass die Kantone für die Festlegung des Gewässerraums zuständig sind und verlangt, dass die Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen mittels Evaluation genau beziffert werden. Ferner soll, was den Bereich Schwall und Sunk anbelangt, in den Augen der Kommission die Verordnung nicht festlegen, wann eine wesentliche Beeinträchtigung der Tiere und Pflanzen vorliegt, sodass Massnahmen zur Vermeidung und Beseitigung dieser Beeinträchtigung getroffen werden müssen; zum einen sehe dies das Gesetz nicht vor, zum anderen könnten so die regionalen Gegebenheiten nicht berücksichtigt werden. Die Kommission hat ihre Forderungen zur Korrektur der Vorlage an das UVEK weitergeleitet. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung nach der Vernehmlassung vom überarbeiteten Verordnungsentwurf Kenntnis nehmen und prüfen, ob weitere Schritte erforderlich sind.

Verordnungen zum CO2-Gesetz (08.072). Abgabebefreiung von fossil-thermischen Kraftwerken

Die Kommission liess sich zum Entwurf der neuen CO2-Kompensationsverordnung konsultieren, den die Verwaltung aufgrund der in der vergangenen Junisession von den Räten verabschiedeten Änderung des CO2-Gesetzes zur Verankerung der Kompensationspflicht der Emissionen von fossil-thermischen Kraftwerken erarbeitet hat. Wie schon in der Ratsdebatte zur Gesetzesänderung war auch bei der Konsultation der Verordnung die Frage des minimalen Gesamtwirkungsgrades, den fossil-thermische Kraftwerke zu erreichen haben, umstritten. Die Kommission empfiehlt mit 14 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen dem Bundesrat, den Entscheid des Parlaments strikt umzusetzen und keine Ausnahmen für Kraftwerke an einem Standort, an dem bereits früher ein Kraftwerk betrieben wurde, zu gewähren. Überdies empfiehlt sie, den vorgeschlagenen minimalen Gesamtwirkungsgrad von 62 Prozent insofern zu präzisieren, als dass dieser auch über das wirkungstechnisch wesentliche Verhältnis von minimalem Strom- und Wärmewirkungsrad eine Aussage machen soll.

09.506 n Pa. Iv. Prelicz-Huber. Zugang zu Schweizer Seeufern und Wasserläufen

Die Kommission hat die von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber eingereichte Initiative vorgeprüft, welche verlangt, das Zivilgesetzbuch und das Raumplanungsgesetz so zu ändern, dass an jedem See ein Fussweg direkt am Ufer gewährleistet und der Zugang zu öffentlichen Seeufern und Wasserläufen sichergestellt ist. Die Kommission beantragt mit 18 zu 8 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben, da deren Umsetzung u. a. beträchtliche Kosten für die Ufergestaltungen und Eigentümerentschädigungen mit sich brächte. Eine Minderheit möchte der Initiative Folge geben.
Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes

Die Kommission nahm Kenntnis vom Bericht „Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes“ des Bundesrates (Mo. UREK-N. 00.3184). Die Kommission stellt fest, dass die geforderten Ansprüche an die Luftqualität mit den im Konzept aufgenommenen Massnahmen weitgehend erfüllt werden können. Bei einigen Schadstoffen, insbesondere beim Ozon und beim Ammoniak, sind allerdings noch zusätzliche Anstrengungen zur Zielerreichung nötig.

Die Kommission liess sich zudem von der eidgenössischen Kommission für Lufthygiene über Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit ihrem Bericht „25 Jahre Luftreinhalteverordnung auf der Basis des Umweltschutzgesetzes“ unterrichten.
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

Nachdem das Parlament in der vergangenen Sommersession eine Änderung des Energiegesetzes betreffend die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) angenommen hat, beantragt die Kommission, den Standesinitiativen 08.327 (Kt.Iv. BE. Einspeisevergütung für erneuerbare Energien) und 09.302 (Kt.Iv. FR. Energiegesetz) keine Folge zu geben und die Initiative 08.481 (Pa.Iv. Förderung erneuerbarer Energien [Bourgeois]) abzuschreiben. Eine Minderheit beantragt, den Standesinitiativen Folge zu geben.

Schliesslich besichtigte die Kommission das Projekt Solar Impulse in Payerne, wo sie mit Bertrand Piccard, dem Initiator und Präsident des Projekts, über die Energie- und Umweltvision dieses Projekts diskutierte.

Die Kommission hat am 23. und 24. August 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) in Bern getagt.

Bern, 25. August 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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