Kein gesicherter Zugang zur Berufslehre für «Sans-Papiers»

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Die Kommission stellte zwar fest, dass der Zugang zur Berufsbildung für jugendliche Sans-Papiers landesweit ein Problem darstellt, will ihnen aber trotzdem nicht den Zugang zur Berufslehre gewährleisten. Sie beantragt ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion 08.3616 (Mo. Nationalrat [Barthassat] Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen) abzulehnen und der Standesinitiative 10.318 des Kantons Neuenburg (Kt.Iv. NE. Berufslehre für Sans-Papiers) keine Folge zu geben.

In den Augen der Kommissionsmehrheit würde das Problem nur verlagert, könnten junge Sans-Papiers eine Berufslehre absolvieren: diese Jugendlichen befänden sich weiterhin illegal in der Schweiz und hätten nach Beendigung ihrer Lehre keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Mehrheit ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass in begründeten Härtefällen mit den geltenden Gesetzesbestimmungen bereits eine Lösung gefunden werden kann. In solchen Situationen fallen eingeschulte Kinder sehr stark ins Gewicht oder sind sogar ausschlaggebend für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Für die Kommissionsmehrheit wäre eine fallweise Regularisierung der jugendlichen Papierlosen denkbar.

Für die Minderheit der Kommission geht es bei diesen Vorstössen nicht um eine generelle Regelung des Status der Sans-Papiers. Sowohl die Standesinitiative als auch die Motion 08.3616 verlangen ausdrücklich, aber einzig, dass Jugendlichen ohne Rechtsstatus mit in der Schweiz absolvierter Schulbildung der Zugang zu einer Berufslehre ermöglicht wird. Die Minderheit möchte der Ungerechtigkeit ein Ende setzen, wonach jugendliche «Sans-papiers» ein Studium absolvieren können, jedoch wegen des Arbeitsvertragserfordernisses keinen Zugang zur dualen Berufsbildung haben. Nach Auffassung der Minderheit liessen sich Lösungen finden, so wie dies in anderen Fällen vertraglicher Regelungen, z. B. bei der Krankenversicherung, möglich ist. Es sei unverständlich, Jugendliche, die keinerlei Schuld an ihrer Situation haben, zu bestrafen und auf die Strasse zu schicken, weil ihnen der Zugang zur Berufslehre verwehrt wird.

Die Kommission ist somit auf ihren Beschluss vom 20. April 2010 zurückgekommen, als sie mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten die Annahme der Motion 08.3616 beantragte. Ebenfalls korrigiert hat sie ihre Position in Bezug auf die Motion 09.4236 Nationalrat (Hodgers). Einhaltung der Kinderrechtskonvention bei Kindern ohne Rechtsstatus , die sie mit 7 zu 4 Stimmen ablehnt.

Die Kommission hat die Prüfung der Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Asylgesetzes ( 10.052 s Asylgesetz. Änderung ) weitergeführt und dabei wie vorgesehen Vertreter der betroffenen Kreise und Experten angehört. Sie wird die Eintretensdebatte an ihrer nächsten Sitzung vom 28. Oktober 2010 aufnehmen.

Die Kommission hat am 30. August 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Alain Berset (S, FR) in Bern getagt.

Bern, 31. August 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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