Wachstumsrate von 9% bei der öffentlichen Entwicklungshilfe nicht machbar

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Anlässlich des Eintretens auf die Botschaft zum Voranschlag 2011 (10.041) wurde der Kommission auch der Finanzplan 2012 – 2014 (10.043) präsentiert. Demnach weist der Bundeshaushalt für die Jahre 2013 – 2014 ein Bereinigungsbedarf von 673 Mio. bzw. 564 Mio. Franken aus. Angesichts dieser Ausgangslage spricht sich die Finanzkommission gegen ein Wachstum bei der öffentlichen Entwicklungshilfe von durchschnittlich 9% über die Jahre 2010 – 2014 aus.

Bereinigungsbedarf von über einer halben Milliarde Franken in den Jahren 2013 und 2014
Mit dem Eintretensreferat von Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz zum Voranschlag 2011 und der Präsentation des Berichts zum Finanzplan 2012 – 2014 hat die Kommission die bis zur Wintersession dauernden Budgetberatungen aufgenommen. Der Entwurf des Bundesrates sieht Einnahmen von 61.9 Milliarden und Ausgaben von 62.5 Milliarden Franken vor. Da das Defizit in der Höhe von 600 Millionen ausschliesslich konjunkturell bestimmt ist, werden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten. Gegenstand der Eintretensdiskussion waren unter anderem das wiederum markante Wachstum im Personalbereich sowie der Zusammenhang des Voranschlags mit der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 2012 – 2013 (10.075). Die Subkommissionen wurden eingeladen, diese beiden Aspekte anlässlich der Detailberatung zu vertiefen.

Nicht schuldenbremsenkonform präsentiert sich der Finanzplan für die Jahre 2012 – 2014. Trotz der Berücksichtigung der Massnahmen des Konsolidierungsprogramms für die Jahre 2012 und 2013 (10.075) verbleibt ein jährlicher Bereinigungsbedarf in der Grössenordnung von 400 – 700 Millionen Franken. Gleichzeitig hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass aufgrund von Reformen und geltend gemachtem höheren Mittelbedarf, unter anderem in den Aufgabenbereichen Verkehr und Landesverteidigung, Mehrbelastungen in Milliardenhöhe drohen.

Beschränkung des durchschnittlichen Wachstums bei der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 6%
Im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens hat die Finanzkommission verschiedene aussenpolitische Geschäfte beraten. Im Zentrum stand die Botschaft über die Erhöhung der Mittel zugunsten der öffentlichen Entwicklungshilfe (10.085). Mit der Botschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments vom Dezember 2008, ihm eine Vorlage zur Erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 auf 0.5% des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu unterbreiten. Gleichzeitig hat der Bundesrat auch die Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken (10.081) der parlamentarischen Beratung zugeleitet. Da der Entscheid über die Kapitalerhöhungen bei den Entwicklungsbanken die Volumen und die Verteilung der Mittel zugunsten der öffentlichen Entwicklungshilfe beeinflusst, hat die Finanzkommission beide Botschaften beraten.

In Anwesenheit von Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey wurden die mittelfristigen finanzpolitischen Auswirkungen eingehend diskutiert. Aufgrund der Perspektiven des Bundeshaushaltes kommt die Kommission zum Schluss, dass eine durchschnittliche Wachstumsrate von 9% in den Jahren 2010 – 2014 aufgrund des Mittelbedarfs in anderen Aufgabengebieten nicht vertretbar ist. Mit 7 zu 4 Stimmen bei null Enthaltungen hat die Kommission entschieden, sich für ein jährliches Wachstums von rund 6% einzusetzen, was einem Anstieg bis 2015 auf 0.45% des BNE entsprechen würde.
Die Kommission tagte am 11. + 12. Oktober 2010 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Pankraz Freitag (FDP/GL) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey und Bundesrat Hans-Rudolf Merz.

Bern, 18. Oktober 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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