Visumpolitik und Grenzverwaltung: Ja zur Teilnahme an EU-Fonds

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Parlamentsgebäude - Palais fédéral
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Die Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes ist in der SiK-N bestritten, wird aber mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen befürwortet.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (23.059) einzutreten. Die Kommissionsmehrheit unterstützt eine Schweizer Teilnahme am Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds). Dieser dient der Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- oder Seeaussengrenzen oder bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass der Aufbau von Kapazitäten und eine stärkere Zusammenarbeit, insbesondere mit der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache, von hoher Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz darstellt. Eine Teilnahme der Schweiz ist deshalb nötig, sinnvoll und ist auch ein Zeichen der Solidarität. Die Kommission unterstreicht dabei die Wichtigkeit der Achtung der Menschenrechte an Schengen-Aussengrenzen sowie von Transparenz und Rechenschaftspflicht in Zusammenhang mit den Auszahlungen aus dem BMVI-Fonds. Eine Minderheit beantragt hingegen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie ist der Meinung, dass die Schweiz auf eine Teilnahme am Fonds verzichten und sich stattdessen auf autonome Kontrolle und Schutz seiner Aussengrenzen konzentrieren sollte. Weiter ist die Minderheit der Ansicht, dass der Mechanismus des Schutzes der Schengen-Aussengrenzen nicht funktioniere und die EU-Staaten ihre Verpflichtungen nicht einhalten würden. Zudem müsse die Schweiz einen überproportionalen finanziellen Beitrag leisten.

Die Teilnahme der Schweiz am BMVI-Fonds erfordert den Abschluss einer Zusatzvereinbarung zwischen der Schweiz und der EU, die insbesondere die finanzielle Beteiligung der Schweiz regelt. Einen Antrag für ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht über die Verwendung der BMVI-Mittel Auskunft zu erteilen, lehnte die Kommission hingegen mit 15 zu 10 Stimmen ab. In der Gesamtabstimmung beantragt die Kommission die Vorlage mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen anzunehmen.

Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch

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