Europapolitische Standortbestimmung durch die APK-S

3 mins read

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK) hat eine erste Diskussion über die zwei vom Bundesrat verabschiedeten Berichte zur Europapolitik (10.086 Evaluation der schweizerischen Europapolitik und 10.088 Das Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen) durchgeführt. Ferner verabschiedete sie zwei IWF-Botschaften. Schliesslich wurde sie zu zwei Mandaten für Verhandlungen zwischen der Schweiz und EU konsultiert.

1. Europapolitik
Die Kommission hat eine erste Diskussion über die zwei vom Bundesrat am 17. September 2010 verabschiedeten Berichte zur Europapolitik (10.086 Evaluation der schweizerischen Europapolitik und 10.088 Das Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen) geführt. Sie hat dazu die Konferenz der Kantonsregierungen KdK und Vertreter von Economiesuisse angehört.
Die APK-S geht mit dem Bundesrat darin einig, dass sich die zukünftige Europapolitik nicht an fixen Modellen, sondern an wenigen Eckpunkten orientieren soll. Die Kommission ist auch der Ansicht, dass die Schweizer Europapolitik in den nächsten Wochen und Monaten vertieft debattiert werden muss. Sie wird die Diskussion deshalb an ihrer nächsten Sitzung im November fortführen. Sie möchte sich dann insbesondere über ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie über Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz unterhalten. Ausserdem sind die beiden Berichte des Bundesrates zur Europapolitik für die Behandlung in beiden Räten vorgesehen.

2. IWF. Beitritt zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen (10.079)
Mit dieser Botschaft – welche der Bundesrat am 8. September 2010 verabschiedet hat – wird die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) beantragt, um die Teilnahme der Schweiz an den bisherigen Neuen Kreditvereinbarungen (NKV-1998) fortzuführen. Die NKV bilden das finanzielle Sicherungsnetz des IWF für Krisen, die eine Gefährdung des internationalen Währungs- und Finanzsystems bedeuten. Die Kommission spricht sich einstimmig für den Beitritt der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen aus. Sie ist der Meinung, dass die Schweiz als offene und international ausgerichtete Volkswirtschaft in besonderem Masse von internationalen Initiativen zur Förderung der Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems profitiert. Das Geschäft wird in der Wintersession im Ständerat behandelt.

3. IWF. Garantieverpflichtung für ein Darlehen an den Treuhandfonds (10.080)
Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Bewilligung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 950 Millionen Franken für die Garantie eines Darlehens der Schweizerischen Nationalbank an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum. Die Kommission erachtet es als wichtig, einen Beitrag an den Treuhandfonds zu leisten, weil dieser ein notwendiges und sinnvolles Engagement des IWF in einkommensschwachen Ländern ermöglicht. Ausserdem wäre der Beitrag der Schweiz ein wichtiges Zeichen, dass die Schweiz weiterhin bereit ist, ihre Verantwortung wahrzunehmen und ihren Anteil im Rahmen der Finanzierungsinstrumente des IWF mitzutragen, dies insbesondere im Lichte der aktuellen Diskussion um den ständigen Schweizer Sitz im Exekutivrat des IWF. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb einstimmig, den Bundesbeschluss zur Bewilligung des Kredites anzunehmen. Die Vorlage wird in der Wintersession vom Ständerat behandelt.

4. Aufnahme von Verhandlungen über ein bilaterales Abkommen Schweiz-EU im Bereich Chemikaliensicherheit (REACH)
Die Kommission wurde gemäss Art. 152 Abs. 3 ParlG zum Verhandlungsmandat im Hinblick auf den Abschluss eines bilateralen Abkommens mit der Europäischen Union über eine Zusammenarbeit im Bereich der Chemikaliensicherheit (REACH) konsultiert. Sie hat dazu den Vizedirektor und Leiter des Bereichs Umweltschutz, Sicherheit und Technologie der SGCI Chemie Pharma Schweiz, dem Schweizer Gesamtverband der chemisch-pharmazeutischen Industrie, Herrn Richard Gamma, angehört. Die Kommission ist der Auffassung, dass ein Abkommen erforderlich ist um wirtschaftliche Benachteiligungen der Schweiz und insbesondere der Schweizer Exporteure zu beheben und mit dem steigenden Schutzniveau in der EU mithalten zu können. Sie hat sich deshalb oppositionslos für die Aufnahme von Verhandlungen ausgesprochen.

5. Aufnahme von Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen mit der EU im Bereich Wettbewerb
Die Kommission wurde vom Bundesrat nach Art. 152. Abs. 3 ParlG zu den Eckwerten des Schweizer Verhandlungsmandats über ein Kooperationsabkommen mit der EU im Bereich Wettbewerb konsultiert. In ihrer Beratung hat die APK-S auch den Präsidenten der Wettbewerbskommission (WEKO) angehört. Die Kommission teilt die Einschätzung des Bundesrat, dass eine verstärkte Zusammenarbeit der schweizerischen und der europäischen Wettbewerbsbehörden als wünschenswert zu erachten ist und hat das Verhandlungsmandat einstimmig gutgeheissen. Die Kommission hält dabei fest, dass es sich beim angestrebten Kooperationsabkommen um ein Amtshilfeabkommen handelt, welches keine materiellen Änderung des schweizerischen Wettbewerbsrechts anstrebt und auf den bewährten Prinzipien der gegenseitigen Amtshilfe basiert.

6. Beziehungen Schweiz-Deutschland
Die Kommission hat sich mit dem deutschen Botschafter, Herr Axel H.C. Berg, über den Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland ausgetauscht. Dabei kamen Themen wie die Verzögerungen beim Ausbau der süddeutschen NEAT-Zubringerlinien, das neu zu verhandelnde Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz oder die Auseinandersetzung um die Anflüge auf den Flughafen Zürich zur Sprache. Die Kommission zeigte sich zuversichtlich hinsichtlich einer baldigen Unterzeichnung des revidierten Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland. Gleichzeitig mit dem Doppelbesteuerungsabkommen soll nun eine Regelung gefunden werden, wie man mit den sogenannten „Altlasten“, d.h. den Geldern umgeht, die vor Inkrafttreten des revidierten Abkommens in der Schweiz angelegt wurden. Auch der weitere Zufluss von unversteuerten Geldern soll verhindert werden.

7. Weitere Geschäfte
Des Weiteren hat die Kommission die vier folgenden Motionen ohne Gegenstimme angenommen: Mo. APK-S. Massnahmen zur frühzeitigen Information des Parlaments über relevante europäische Gesetzgebungsentwürfe (10.3005 s), Mo. Müller Walter. Klare strategische Ausrichtung der Aussenpolitik (10.3212 n), Mo. Fraktion RL. Gegen Diskriminierung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringungen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (10.3279 n) und Mo. Nationalrat (WAK-NR (10.050)). Rechtsgrundlage für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch den Bundesrat (10.3366 n).

Die APK-S hat am 20. / 21. Oktober 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Eugen David (CEg/SG) und in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

Bern, 21. Oktober 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

20 Minuten und Sunrise lancieren Mobile-Angebot

Next Story

Sarasin Gruppe eröffnet Repräsentanz in Abu Dhabi

Latest News