Die HEV-Volksinitiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen. Heute wird selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich bestraft. Einzig bei selbstgenutztem Wohneigentum wird mit dem Eigenmietwert die Eigennutzung als Einkommen versteuert. Wohneigentümer im Rentenalter, die ihre Hypotheken abbezahlt haben, leiden heute unter ständig steigender Eigenmietwertbesteuerung. Einem fiktiven Einkommen, das sie gar nicht haben. Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum im Rentenalter sollen daher für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht der eigenheimbezogenen Schuldzinsabzüge optieren können. Leider fehlt es in den Räten am politischen Willen, diese Mängel im heutigen Steuersystem zu beheben. Der Ständerat hatte dieses schwerwiegende Problem der heute geltenden Eigenmietwertbesteuerung stets verkannt. Nachdem der Nationalrat die Volksinitiative zunächst unterstützt hatte, folgte er anschliessend dem Ständerat. In der heutigen Schlussabstimmung haben die eidgenössischen Räte die HEV-Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfohlen. Damit wurde eine Chance vertan, einen wichtigen Schritt zur Abschwächung der Problematik rund um die Eigenmietwertbesteuerung zu machen. Der HEV Schweiz bedauert diesen Beschluss und hält an seiner Initiative fest.
Quelle: Hauseigentümer Verband Schweiz